HRB 92121

Matthäus & Busch GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRB 92121 HRB 92121: Matthäus & Busch GmbH, Köln, Auenweg 173, Gebäude 1a, 51063 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2017. Geschäftsanschrift: Auenweg 173, Gebäude 1a, 51063 Köl…
HRB 92121: Matthäus & Busch GmbH, Köln, Auenweg 173, Gebäude 1a, 51063 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2017. Geschäftsanschrift: Auenweg 173, Gebäude 1a, 51063 Köln. Gegenstand: der Betrieb einer Tischlerei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Busch, Tobias, Köln, *XX.XX.XXXX; Matthäus, Florian, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Matthäus und Busch oHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32383) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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