HRB 103704

Maschinenservice Arnstadt GmbH

Amtsgericht Jena · Thüringen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Arnstadt

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Registerdaten

Sitz
Arnstadt
Datenstand
2024-03-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heller Maschinenbau GmbH Arnstadt
  2. Heller Maschinen GmbH Arnstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 177 IN 42/26 · Maschinenservice Arnstadt GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
Insolvenzgericht
Erfurt
Aktenzeichen
177 IN 42/26
Wirksam am
20.05.2026
Registerbezug
Jena, HRB 103704
177 IN 42/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Maschinenservice Arnstadt GmbH, Bierweg 28, 99310 Arnstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Heller
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 103704
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Morneweg & Partner, Markt 7, 99310 Arnstadt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor in Ziffern 1. und 2. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 19.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 103704 HRB 103704: Heller Maschinen GmbH, Arnstadt, Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma. Neue …
HRB 103704: Heller Maschinen GmbH, Arnstadt, Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma. Neue Firma: Maschinenservice Arnstadt GmbH.
Veränderungen
HRB 103704 Heller Maschinen GmbH, Arnstadt, Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gross, Roland,…
Heller Maschinen GmbH, Arnstadt, Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bierweg 28, 99310 Arnstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gross, Roland, Erfurt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Heller, Christian, Arnstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 103704 Heller Maschinen GmbH, Arnstadt (Bierweg 28, 99310 Arnstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2007 hat die Unstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals umm 870,81 Euro auf 52.000,- Euro sow…
Heller Maschinen GmbH, Arnstadt (Bierweg 28, 99310 Arnstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2007 hat die Unstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals umm 870,81 Euro auf 52.000,- Euro sowie eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,- auf 55.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Heller Automation GmbH mit dem Sitz in Erfurt und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Gross, Roland, Diplom-Ingenieur, Erfurt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Heller Automation GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 107698) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.