VR 540 RD

Maschinenring Mittelholstein e. V.

Amtsgericht Kiel · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rendsburg

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Registerdaten

Sitz
Rendsburg
Rechtsform
e.V.
Letzte Eintragung
09.08.2018
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Klaus-Heinrich Kruse

Krummwisch

274

Nils Thun

Tappendorf

274

Siem Sievers

Prinzenmoor

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 540 RD Maschinenring Mittelholstein e. V., Rendsburg(Dorfstraße 14a, 24819 Nienborstel). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2008 sowie der Versammlungsbeschlü…
Maschinenring Mittelholstein e. V., Rendsburg(Dorfstraße 14a, 24819 Nienborstel). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2008 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.04.2008 und 03.06.2008 mit dem Maschinenring Preetz-Lütjenburg e.V. mit Sitz in Preetz durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.