VR 10096

Maschinen- und Betriebshilfsring Rottal-Inn e.V.

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eggenfelden

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Registerdaten

Sitz
Eggenfelden
Datenstand
2024-12-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-15

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Maschinen- und Betriebshilfering Eggenfelden e.V. Eggenfelden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 10096 Maschinen- und Betriebshilfering Eggenfelden e.V., Eggenfelden (Mertsee 13, 84326 Falkenberg). Der Maschinen- und Betriebshilfsring Pfarrkirchen e.V. mit dem Sitz in Pfarrkirchen (Amtsgericht Landshut VR 100…
Maschinen- und Betriebshilfering Eggenfelden e.V., Eggenfelden (Mertsee 13, 84326 Falkenberg). Der Maschinen- und Betriebshilfsring Pfarrkirchen e.V. mit dem Sitz in Pfarrkirchen (Amtsgericht Landshut VR 10072) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 27.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 20.07.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 10096 Maschinen- und Betriebshilfering Eggenfelden e.V., Eggenfelden (Mertsee 13, 84326 Falkenberg). Der Maschinen- und Betriebshilfsring Pfarrkirchen e.V. mit dem Sitz in Pfarrkirchen (Amtsgericht Landshut VR 100…
Maschinen- und Betriebshilfering Eggenfelden e.V., Eggenfelden (Mertsee 13, 84326 Falkenberg). Der Maschinen- und Betriebshilfsring Pfarrkirchen e.V. mit dem Sitz in Pfarrkirchen (Amtsgericht Landshut VR 10072) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 27.07.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 20.07.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.