VR 20037

Maschinen- und Betriebshilfsring Regnitz-Franken e.V.

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heßdorf-Hannberg

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Registerdaten

Sitz
Heßdorf-Hannberg
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Maschinen- und Betriebshilfsring Erlangen/ Forchheim e.V. Erlangen
  2. Maschinenring Erlangen e.V. Erlangen
  3. Maschinen- und Betriebshilfsring Erlangen/Forchheimt/Knoblauchsland e.V. Erlangen
  4. Maschinen- und Betriebshilfsring Regnitz-Franken e.V. Erlangen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 20037 Maschinen- und Betriebshilfsring Erlangen/Forchheimt/Knoblauchsland e.V., Erlangen, ( Erlangen).Der Maschinen- und Betriebshilfering Höchstadt/Forchheim e.V. mit dem Sitz in Höchstadt (Amtsgericht Fürth VR 2…
Maschinen- und Betriebshilfsring Erlangen/Forchheimt/Knoblauchsland e.V., Erlangen, ( Erlangen).Der Maschinen- und Betriebshilfering Höchstadt/Forchheim e.V. mit dem Sitz in Höchstadt (Amtsgericht Fürth VR 20508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2010 sowie der Beschlüsse seiner Mitgliederversammmlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins je vom 04.03.2010 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.