VR 50517

Maschinen- und Betriebshilfsring Nordschwaben e.V.

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Harburg (Schwaben)

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Registerdaten

Sitz
Harburg (Schwaben)
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Maschinenring Ries, eingetragener Verein Nördlingen
  2. Maschinen- und Betriebshilfering Ries e.V. Nördlingen
  3. Maschinen- und Betriebshilfsring Nordschwaben e.V. Nördlingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 50517 VR 50517: Maschinen- und Betriebshilfering Ries e.V., Nördlingen (Oskar-Mayer-Straße 51, 86720 Nördlingen). Der Maschinen- und Betriebshilfsring Donauwörth e.V. mit dem Sitz in Donauwörth (Amtsgericht Augsbu…
VR 50517: Maschinen- und Betriebshilfering Ries e.V., Nördlingen (Oskar-Mayer-Straße 51, 86720 Nördlingen). Der Maschinen- und Betriebshilfsring Donauwörth e.V. mit dem Sitz in Donauwörth (Amtsgericht Augsburg VR 50239) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2018 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 06.03.2018 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 07.03.2018 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.