VR 20104

Maschinen- und Betriebshilfsring Ilmtal e.V.

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wolnzach

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Registerdaten

Sitz
Wolnzach
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Maschinen- und Betriebshilfsring WoInzach-Geisenfeld- Vohburg e.V. Wolnzach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 20104 VR 20104: Maschinen- und Betriebshilfsring WoInzach-Geisenfeld- Vohburg e.V., Wolnzach ( 85283 Wolnzach). Der Maschinen - und Betriebshilfsring Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V mit dem Sitz in Pfaffenhofen a.d.Ilm (…
VR 20104: Maschinen- und Betriebshilfsring WoInzach-Geisenfeld- Vohburg e.V., Wolnzach ( 85283 Wolnzach). Der Maschinen - und Betriebshilfsring Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V mit dem Sitz in Pfaffenhofen a.d.Ilm (Amtsgericht Ingolstadt VR 20057) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2015 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 16.03.2015 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 16.03.2015 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Name geändert, nun: Maschinen- und Betriebshilfsring Ilmtal e.V. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.