VR 263

Martinusforum e.V.

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aschaffenburg

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Registerdaten

Sitz
Aschaffenburg
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-27 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Martinus-Haus-Verein. Aschaff entiurg e.V Aschaffenburg
  2. St„ Mär t i miß-Haus J0 AschaffenbuAg e. V. Aschaffenburg
  3. St. Martinus-Haus in Aschaffenburg e.V. Aschaffenburg
  4. Martinus-Haus-Verein Aschaffenburg e.V. Aschaffenburg
  5. Martinus-Haus Aschaffenburg e.V. Aschaffenburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 263 VR 263: Martinusforum e.V., Aschaffenburg (Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg). Der Katholische Erwachsenenbildung Forum Schmerlenbach e.V. mit Sitz in Hösbach (Amtsgericht Aschaffenburg VR 690) ist als über…
VR 263: Martinusforum e.V., Aschaffenburg (Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg). Der Katholische Erwachsenenbildung Forum Schmerlenbach e.V. mit Sitz in Hösbach (Amtsgericht Aschaffenburg VR 690) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2022 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 18.02.2022 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 18.02.2022 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.