HRB 5387 HB
Martin Kiefert Gaststätten-Betriebe GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bremen
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Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Datenstand
- 2024-12-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 5387 HB Martin Kiefert Gaststätten-Betriebe GmbH, Bremen, Herdentorsteinweg 39, 28195 Bremen. Geschäftsanschrift: Herdentorsteinweg 39, 28195 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 wurd…
Martin Kiefert Gaststätten-Betriebe GmbH, Bremen, Herdentorsteinweg 39, 28195 Bremen. Geschäftsanschrift: Herdentorsteinweg 39, 28195 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 wurde das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 435,41 Euro auf 26.000 Euro erhöht und sodann zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Marianne Kiefert Beteiligungs- GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 24732 HB) um 6.500 Euro auf 32.500 Euro erhöht und § 3 des Gesellschaftsvertrags entsprechend geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Marianne Kiefert Beteiligungs- GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 24732 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.01.2011 wurden § 6 (Geschäftsführer) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse)des Gesellschaftsvertrags geändert und § 18 (Geschäftsführerbestellung) des Gesellschaftsvertrags aufgehoben. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.