HRA 118745

MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 514 IN 6/20 · MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
514 IN 6/20
Wirksam am
05.07.2022
Registerbezug
Hamburg, HRA 118745
Amtsgericht Bremen 04.07.2022
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 6/20
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118745),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 3.290.000,00. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 40 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung, die Sanierungsbemühungen und den Auslandsbezug.

Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 514 IN 6/20 · MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
514 IN 6/20
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Hamburg, HRA 118745
514 IN 6/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118745), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bremen, 07.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 118745 HRA 118745: MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (Az. 514 IN 6/20) vom 17.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellscha…
HRA 118745: MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (Az. 514 IN 6/20) vom 17.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 514 IN 6/20 · MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
514 IN 6/20
Wirksam am
17.09.2020
Registerbezug
Hamburg, HRA 118745
514 IN 6/20: Am 17.09.2020 um 11:15 Uhr ist über das Vermögen der MarMactan
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg,
HRA 118745), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr.
Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 350050, Fax:
040 350051 11, E-Mail: shundritz@whitecase.com. Insolvenzforderungen sind bis
zum 27.10.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 10.12.2020. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 6/20 · MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
514 IN 6/20
Wirksam am
11.03.2020
Registerbezug
Hamburg, HRA 118745
514 IN 6/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarMactan
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg,
HRA 118745), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist der
Beschluss vom 29.01.2020 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung
teilweise geändert und der Antragstellerin an Stelle des Zustimmungsvorbehalts
des vorläufigen Insolvenzverwalters am 11.03.2020 um 09:40 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt worden.

Amtsgericht Bremen, 11.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 118745 HRA 118745: MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (514 IN 6/20) vom 29.01.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
HRA 118745: MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (514 IN 6/20) vom 29.01.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 6/20 · MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
514 IN 6/20
Wirksam am
31.01.2020
Registerbezug
Hamburg, HRA 118745
514 IN 6/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarMactan
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg,
HRA 118745), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist dem
vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz zusätzlich
zu der am 29.01.2020 um 10:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die
Insolvenzmasse erteilt worden:

§ Einrichtung und Führen eines Sonderkontos für die spätere Insolvenzmasse.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 30.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 6/20 · MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
514 IN 6/20
Wirksam am
29.01.2020
Registerbezug
Hamburg, HRA 118745
514 IN 6/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MarMactan
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg,
HRA 118745), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am
29.01.2020 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.:
040 350050, Fax: 040 350051 11, E-Mail: shundritz@whitecase.com bestellt
worden.

Amtsgericht Bremen, 29.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 118745 HRA 118745:MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg.(Der Erwerb und der Betrieb eines Seeschiffes und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommandit…
HRA 118745:MarMactan Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg.(Der Erwerb und der Betrieb eines Seeschiffes und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 126345).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.