HRA 20241

Markus Müller Landschaftsbau e.K.

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ober den Erlen 1, 65558 Holzheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Holzheim
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
12.07.2010
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Markus Müller

Holzheim

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 20241 Markus Müller Landschaftsbau e.K., Holzheim (Ober den Erlen 1, 65558 Holzheim, Übernahme von Dienstleistungen jeder Art an Grundstücksflächen und Gebäuden, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, insbe…
Markus Müller Landschaftsbau e.K., Holzheim (Ober den Erlen 1, 65558 Holzheim, Übernahme von Dienstleistungen jeder Art an Grundstücksflächen und Gebäuden, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere Übernahme von Gartengestaltungen, ferner Übernahme von Pflasterarbeiten aller Art). Einzelkaufmann. Inhaber: Müller, Markus, Holzheim, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Markus Müller GmbH mit Sitz in Holzheim (Amtsgericht Montabaur HRB 4640) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2006 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt (d.h. : der Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenen Blätter erschienen ist) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.