HRB 26765

Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wesel

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Registerdaten

Sitz
Wesel
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH Oberhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 26/19 · Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 26/19
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Duisburg, HRB 26765
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 26/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26765 eingetragenen Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Hertel, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
wird heute, am 07.04.2026, um 11:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

60 IN 26/19
Amtsgericht Duisburg, 07.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 60 IN 26/19 · Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 26/19
Wirksam am
24.11.2025
Registerbezug
Duisburg, HRB 26765
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 26/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26765 eingetragenen Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Hertel, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 13.306,76 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.10.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.

60 IN 26/19
Amtsgericht Duisburg, 21.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 26/19 · Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 26/19
Wirksam am
25.07.2025
Registerbezug
Duisburg, HRB 26765
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 26/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26765 eingetragenen Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Hertel, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

60 IN 26/19
Amtsgericht Duisburg, 25.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 26/19 · Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 26/19
Wirksam am
02.12.2021
Registerbezug
Duisburg, HRB 26765
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 26/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26765 eingetragenen Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Hertel, Andreas-Vesalius-Straße 20, 46485 Wesel

ist am 01.12.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

60 IN 26/19
Amtsgericht Duisburg, 02.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26765 HRB 26765: Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Wesel, Jorissenstege 2, 46485 Wesel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Andreas-Vesalius-Str. 20, 46485 Wesel.
HRB 26765: Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Wesel, Jorissenstege 2, 46485 Wesel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Andreas-Vesalius-Str. 20, 46485 Wesel.
Veränderungen
HRB 26765 HRB 26765: Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Wesel, Jorissenstege 2, 46485 Wesel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (60 IN 26/19) vom 24.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 26765: Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Wesel, Jorissenstege 2, 46485 Wesel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (60 IN 26/19) vom 24.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG eingetragen.
Veränderungen
HRB 26765 HRB 26765: Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Oberhausen, Forststraße 127, 46147 Oberhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz und Firm…
HRB 26765: Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Oberhausen, Forststraße 127, 46147 Oberhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz und Firma der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Wesel beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen und der Unternehmensgegenstand geändert. Geändert, nunmehr Wesel. Geschäftsanschrift: Jorissenstege 2, 46485 Wesel. Neuer Unternehmensgegenstand: Design und Vertrieb von Bekleidung und Betreiben von Nachhilfeschulen.
Neueintragungen
HRB 26765 HRB 26765:Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Oberhausen, Forststraße 127, 46147 Oberhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2014. Geschäftsanschrift: Forststraße 127, …
HRB 26765:Mark Le Treh-Design & Vertriebs GmbH, Oberhausen, Forststraße 127, 46147 Oberhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2014. Geschäftsanschrift: Forststraße 127, 46147 Oberhausen. Gegenstand: Design und Vertrieb von Bekleidung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hertel, Markus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.