HRB 9177

Marion Heiduk Maschinenhandel GmbH

Amtsgericht Iserlohn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüdenscheid

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Registerdaten

Sitz
Lüdenscheid
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 9177 HRB 9177: Marion Heiduk Maschinenhandel GmbH, Lüdenscheid, Freisenbergstraße 41, 58513 Lüdenscheid. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.11.201…
HRB 9177: Marion Heiduk Maschinenhandel GmbH, Lüdenscheid, Freisenbergstraße 41, 58513 Lüdenscheid. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.11.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berichtigungen
HRB 9177 HRB 9177: Marion Heiduk Maschinenhandel GmbH, Lüdenscheid, Freisenbergstraße 41, 58513 Lüdenscheid. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Heiduk, Sandy, Lüdenscheid *XX.XX.…
HRB 9177: Marion Heiduk Maschinenhandel GmbH, Lüdenscheid, Freisenbergstraße 41, 58513 Lüdenscheid. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Heiduk, Sandy, Lüdenscheid *XX.XX.XXXX unter der Firma Marion Heiduk Maschinenhandel e.K., Inh. Sandy Heiduk in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRA 5215) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.10.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Neueintragungen
HRB 9177 HRB 9177: Marion Heiduk Maschinenhandel GmbH, Lüdenscheid, Freisenbergstraße 41, 58513 Lüdenscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018. Geschäftsanschrift: Freisenberg…
HRB 9177: Marion Heiduk Maschinenhandel GmbH, Lüdenscheid, Freisenbergstraße 41, 58513 Lüdenscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018. Geschäftsanschrift: Freisenbergstraße 41, 58513 Lüdenscheid. Gegenstand: Der Maschinenbau und Maschinenhandel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heiduk, Sandy, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Marion Heiduk Maschinenhandel e.K., Inh. Sandy Heiduk mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgerichts Iserlohn HRA 5215 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.10.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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