HRB 734069
Mariahof Jugendhilfe gGmbH
aktuellStandort
Weiherweg 6, 78183 HüfingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hüfingen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.10.2025
- Datenstand
- 2026-04-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Alexander Trieschmann
Unterkirnach
Klaus Joachim Bucher
Königsfeld im Schwarzwald
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sie wird von zwei Gschäftsführern gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2026-04-12 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und Förderung der Hilfe für Flüchtlinge. (3) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke insbesondere durch die Förderung der Errichtung, der Unterhaltung und des Betriebs von Einrichtungen zur Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, einschließlich jungen Menschen mit Behinderung. Hierzum gehören unter anderem stationäre und ambulant betreute Wohnangebote, lnobhutnahme von Jugendlichen und von minderjährigen Flüchtlingen, sozialpädagogische Förderung und Tagesbetreuung, sozialtherapeutische Angebote, einschließlich Elternarbeit und Familientherapie, schulische und berufliche Bildungs-, Ausbildungs- und Beratungszentren. (4) Die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten steuerbegünstigten Zwecke und Maßnahmen zur Zweckverwirklichung können auch durch satzungsmäßiges planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden, namentlich durch Bezug von Kooperationsleistungen in Form von a) Verwaltungsdienstleistungen (u.a. Buchhaltungsdienstleitungen, Personalverwaltung und Gehaltsabrechnungen, Controlling, lT-Dienstleistungen), Personal- und Nutzungsüberlassungen von dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V., b) Verwaltungs- und Managementdienstleistungen von der Caritas Jugendhilfe in der Erzdiözese Freiburg gGmbH. (5) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Vorgaben der Abgabenordnung berechtigt, sämtliche Rechtshandlungen und Geschäfte vorzunehmen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Dazu ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. (6) Die Gesellschaft versteht ihre Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der römisch-katholischen Kirche, der sie in staatskirchenrechtlicher Hinsicht zugeordnet ist. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Gesellschaft mit anderen kirchlich-caritativen Trägern und Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Organisationen zusammen. lm Sinne eines vertrauensvollen Zusammenwirkens der katholischen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Region informiert die Gesellschaft regelmäßig die anderen Träger, insbesondere die örtlichen Caritasverbände über ihre Aktivitäten. (7) Die Gesellschaft beantragt die Mitgliedschaft im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. und damit zugleich die Mitgliedschaft im örtlichen Caritasverband und im Deutschen Caritasverband e.V. Die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden lnformations- und Kooperationspflichten sind von der Gesellschaft einzuhalten. (8) Sofern die Gesellschaft Arbeitsverhältnisse begründet, wendet sie die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in ihrer jeweiligen, im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten Fassung, an. Die Gesellschaft schließt mit ihren angestellten Mitarbeitenden Arbeitsverträge nach den „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)“ ab. (9) Die Gesellschaft und ihre Organe verpflichten sich zur Anwendung der im Rahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt und zur lntervention bei sexuellem Missbrauch vom Ordinarius der Ezdiözese Freiburg in Kraft gesetzten diözesanen Gesetze, Ordnungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten Fassung. Über die Anerkennung weiterer Regelwerke entscheidet der Aufsichtsrat.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.