HRB 27191

MARE-Schuhe GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gartenstraße 4, 56753 Pillig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Pillig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
02.09.2020
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Oliver Kroll

Roes

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-24 Chronologischen Auszug ansehen
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Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-19 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Schuhwaren und Fußbekleidung jeglicher Art, mit Zubehör, Pflegemitteln und Strumpfwaren.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 52/20 · MARE-Schuhe GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 52/20
Wirksam am
10.02.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 27191
AZ: 7 IN 52/20
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MARE-Schuhe GmbH, Gartenstraße 4, 56753 Pillig (AG Koblenz, HRB 27191),
vertreten durch:
1. Oliver Kroll, Kaifenheimer Graben 4, 56754 Roes, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Dr. Jan Schoop, LPA-GGV, Herrengraben 3, 20459 Hamburg,

wird das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben.

Der Insolvenzverwalter hat die Verteilung der Masse an die Insolvenzgläubiger im Rahmen der Schlussverteilung vollzogen und nachgewiesen.
Die Belege zum Nachweis der erfolgten Verteilung liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer 217 für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Notwendigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt sich § 232 ZPO.

Gegen die Aufhebung ist der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die "Erinnerung" ist binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Erklärung über die Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden, wobei die Beschwerdefrist nur dann als gewahrt gilt, wenn die Erklärung rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Beschwerde gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt werde, enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Es ist zweckmäßig, die Beschwerde zu begründen.
Die Gerichtssprache ist deutsch. Anwaltszwang besteht vorliegend nicht.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen
sein oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
* auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
* an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mayen, den 27.11.2025

Der Beschluss ist rechtskräftig
Amtsgericht Mayen, 10.02.26

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 52/20 · MARE-Schuhe GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 52/20
Wirksam am
01.12.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 27191
AZ: 7 IN 52/20
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MARE-Schuhe GmbH, Gartenstraße 4, 56753 Pillig (AG Koblenz, HRB 27191),
vertreten durch:
1. Oliver Kroll, Kaifenheimer Graben 4, 56754 Roes, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Dr. Jan Schoop, LPA-GGV, Herrengraben 3, 20459 Hamburg,

wird das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben.

Der Insolvenzverwalter hat die Verteilung der Masse an die Insolvenzgläubiger im Rahmen der Schlussverteilung vollzogen und nachgewiesen.
Die Belege zum Nachweis der erfolgten Verteilung liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer 217 für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Notwendigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt sich § 232 ZPO.

Gegen die Aufhebung ist der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die "Erinnerung" ist binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Erklärung über die Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden, wobei die Beschwerdefrist nur dann als gewahrt gilt, wenn die Erklärung rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Beschwerde gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt werde, enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Es ist zweckmäßig, die Beschwerde zu begründen.
Die Gerichtssprache ist deutsch. Anwaltszwang besteht vorliegend nicht.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen
sein oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
* auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
* an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mayen, den 27.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 52/20 · MARE-Schuhe GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 52/20
Wirksam am
04.07.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 27191
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen MARE-Schuhe GmbH, Gartenstraße 4, 56753 Pillig, vor dem Amtsgericht Mayen - Insolvenzgericht - (Az. 7 IN 52/20), wurde das Schlussverzeichnis gemäß § 188 InsO auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Summe der zur Tabelle festgestellten Forderungen beläuft sich auf 427.576,68 €. Es ist keine Masse zur Verteilung vorhanden.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei der Insolvenzverwalterin zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190, 191 InsO.

Insolvenzgericht Mayen, den 25.06.25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 52/20 · MARE-Schuhe GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 52/20
Wirksam am
22.10.2024
Registerbezug
Koblenz, HRB 27191
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARE-Schuhe GmbH, Gartenstraße 4, 56753 Pillig (AG Koblenz, HRB 27191), vertr. d.: 1. Oliver Kroll, Kaifenheimer Graben 4, 56754 Roes, (Geschäftsführer),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd. Nrn. 6 der aktuellen Forderungsliste der Insolvenzverwalterin
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).

Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können

bis zum 16.12.2024

schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Betrag wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.

Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.

Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer Nr. 218 aus.

Die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger der noch zu prüfenden Forderungen wird der Insolvenzverwalterin übertragen.

Mayen, den 10.10.2024
Das Amtsgericht
7 IN 52/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 52/20 · MARE-Schuhe GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 52/20
Wirksam am
27.12.2021
Registerbezug
Koblenz, HRB 27191
7 IN 52/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARE-Schuhe GmbH, Gartenstraße 4, 56753 Pillig (AG Koblenz, HRB 27191), vertr. d.: 1. Oliver Kroll, Kaifenheimer Graben 4, 56754 Roes, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Mayen, 23.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27191 HRB 27191: MARE-Schuhe GmbH, Pillig, Gartenstraße 4, 56753 Pillig. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 27191: MARE-Schuhe GmbH, Pillig, Gartenstraße 4, 56753 Pillig. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 52/20 · MARE-Schuhe GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 52/20
Wirksam am
31.07.2020
Registerbezug
Koblenz, HRB 27191
Geschäfts-Nr.: 7 IN 52/20.

Über das Vermögen MARE-Schuhe GmbH, Gartenstraße 4, 56753 Pillig (AG Koblenz,
HRB 27191),

vertreten durch:

1. Oliver Kroll, Kaifenheimer Graben 4, 56754 Roes, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:

Rechtsanwälte Dr. Jan Schoop, LPA-GGV, Herrengraben 3, 20459 Hamburg, wird am
28.07.2020 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068
Koblenz, Tel.: 0261 / 133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail:
team@kreplin-partner.de, Internet: www.kreplin-partner.de.

Insolvenzforderungen sind bis zum 20.09.2020 bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen,
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu
erfüllen (§ 28 InsO).

Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen wird vorerst verzichtet.

Bedenken gegen die schriftliche Anhörung sind bis zum 31.08.2020 bei Gericht
vorzutragen.

Gehen Bedenken gegen die schriftliche Durchführung bei Gericht ein, kann das
schriftliche Verfahren aufgehoben und Termin zur mündliche Verhandlung
bestimmt.

Den Erben bzw. deren Vertreter wird die Verfügung über den Nachlass für die
Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Erben deren Vertreter können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Erben deren
Vertreter geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr
der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 19.10.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung (der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich
gegen Grund und Höhe wendet; nach Ablauf der Frist gilt die Forderung als
festgestellt, fall kein Insolvenzgläubiger oder ein Insolvenzverwalter
bestreitet)

b) Anträge:

· zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung

des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

· zur Zwischenrechnungslegungen gegenüber

der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

· zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

· zur Verwertung des Insolvenzmasse § 159 InsO)

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den
Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr
der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird der Durchführung der Zustellung gem. § 8 Abs. 3
InsO beauftragt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt

Hinweise:

Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines
Monats Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben.
Fristbeginn mit Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten
der Forderung. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs
nachzuweisen, § 184 InsO.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist bei Eröffnung auf einen Gläubigerantrag hin, für
den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer
unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts einzulegen.

Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten
Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
unterfertigten Gericht an.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Praxishinweis:

Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin

Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen
Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.

Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des
Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet
unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft
etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer
Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der
Vergütungsfestsetzungsbeschluss und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens,

Amtsgericht Mayen, 30.07.2020 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 27191 HRB 27191: MARE-Schuhe GmbH, Pillig, Gartenstraße 4, 56753 Pillig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.1971, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 …
HRB 27191: MARE-Schuhe GmbH, Pillig, Gartenstraße 4, 56753 Pillig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.1971, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Saarbrücken nach Pillig sowie die Änderung der Firma beschlossen (bisher ERAM-Schuhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Amtsgericht Saarbrücken HRB 9744). Geschäftsanschrift: Gartenstraße 4, 56753 Pillig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Schuhwaren und Fußbekleidung jeglicher Art, mit Zubehör, Pflegemitteln und Strumpfwaren. Stammkapital: 7.470.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Biotteau, Xavier, Betriebsleiter, St. Pierre Montlimart/Frankreich. Bestellt als Geschäftsführer: Kroll, Oliver, Roes, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Jehin, Patrice, Gimbrett/Frankreich, *XX.XX.XXXX; Schiffels, Christian, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.