HRA 117099
MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 514 IN 13/20 · MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 13/20
- Wirksam am
- 12.08.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117099
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstraße 4 b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117099),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 1.400.000,00. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 40 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung, die Sanierungsbemühungen und den Auslandsbezug.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 514 IN 13/20 · MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 13/20
- Wirksam am
- 01.07.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117099
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstraße 4 b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117099), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 30.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 117099 HRA 117099: MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (Az. 514 IN 13/20) vom 05.11.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
Forderungsprüfung 514 IN 13/20 · MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 13/20
- Wirksam am
- 05.11.2020
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117099
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstraße 4 b, 22761 Hamburg (AG Hamburg,
HRA 117099), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Michael Köhler, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70,
20355 Hamburg, Tel.: 040 350050, Fax: 040 350051 11, E-Mail:
shundritz@whitecase.com. Insolvenzforderungen sind bis zum 15.12.2020 unter
Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die
Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 28.01.2021. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 13/20 · MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 13/20
- Wirksam am
- 11.03.2020
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117099
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstraße 4 b, 22761 Hamburg (AG Hamburg,
HRA 117099), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 13.02.2020 über die
Anordnung der vorläufigen Verwaltung teilweise geändert und der Antragstellerin
an Stelle des Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Insolvenzverwalters am
11.03.2020 um 09:45 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden.
Amtsgericht Bremen, 11.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 117099 HRA 117099: MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (514 IN 13/20) vom 13.02.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter be…
HRA 117099 HRA 117099: MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (514 IN 13/20) vom 13.02.2020 ist ein v…
Insolvenzbekanntmachung 514 IN 13/20 · MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 13/20
- Wirksam am
- 13.02.2020
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 117099
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstraße 4 b, 22761 Hamburg (AG Hamburg,
HRA 117099), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr.
93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Daniel Koch, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2020 um 11:00 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger
Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 350050, Fax: 040 350051 11,
E-Mail: shundritz@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Bremen, 13.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 117099 MarCebu Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 4b, 22761 Hamburg. (Der Erwerb und Betrieb eines Seeschiffes und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Ge…
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