HRB 5619

Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH

Amtsgericht Paderborn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 27 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lippstadt

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Registerdaten

Sitz
Lippstadt
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

27
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 92/23 · Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 92/23
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 92/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB5619 eingetragenen Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH, Seilerweg 5-7, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Becker-Tod, Damaschkestr. 19, 59557 Lippstadt

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
15.09.2026.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

2 IN 92/23
Amtsgericht Paderborn, 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 92/23 · Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 92/23
Wirksam am
29.12.2025
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 92/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB5619 eingetragenen Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH, Seilerweg 5-7, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Becker-Tod, Damaschkestr. 19, 59557 Lippstadt

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Paderborn vom 15.07.2024 wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €

Auf den Endbetrag sind durch Beschluss vom 15.07.2024 festgesetzte xxx € anzurechnen. Der Restbetrag von xxx€ kann der Insolvenzmasse zusätzlich entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 27.04.2023 bis zum 01.07.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Wird die Festsetzung der Vergütung beantragt, bevor vergütungsrelevante Vermögensgegenstände der Schuldnerin veräußert wurden, so hat der frühere vorläufige Insolvenzverwalter das Gericht auf die Abweichung hinzuweisen, sofern die Wertdifferenz 20 vom Hundert bezogen auf die Gesamtheit der Vermögensgegenstände übersteigt, § 11 Abs. 2 InsVV. Diesen Hinweis hat der frühere vorläufige Insolvenzverwalter mit seinem Schreiben an das Gericht vom 15.10.2025 erteilt und im einzelnen dargelegt, zu welchen Vermögenspositionen sich gegenüber seinem ursprünglichen Vergütungsantrag Abweichungen ergeben haben. Auf der Grundlage des ergänzenden Vergütungsantrages vom 15.10.2025 ergibt sich die nachfolgende Berechnung:

Das verwaltete Vermögen, das der Antragsteller in seinem früheren Vergütungsantrag mit 815.914,63 € beziffert hat, ist nach der tatsächlichen Verwertung um einen Mehrerlös von 323.022,77 € auf 1.138.937,40 € zu erhöhen. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx € zu. Dieser Betrag ist um den durch Vergütungsbeschluss vom 15.07.2025 zuerkannten Zuschlag von 140 % auf einen Betrag von xxx € zu erhöhen.

Die Auslagenpauschale war in unveränderter Höhe festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.

2 IN 92/23
Amtsgericht Paderborn, 22.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 92/23 · Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 92/23
Wirksam am
26.07.2024
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 92/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB5619 eingetragenen Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH, Seilerweg 5-7, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Becker-Tod, Damaschkestr. 19, 59557 Lippstadt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters in Abänderung des Beschlusses vom 12.06.2024 wie folgt neu festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 97.080,20 € xxx €
Endbetrag xxx €

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Beschluss vom 12.06.2024 war auf die sofortige Beschwerde des Verwalters vom 18.06.2024 wie geschehen abzuändern, da versehentlich lediglich der Erhöhungsbetrag zur Regelvergütung (ohne die Regelvergütung) festgesetzt wurde.
Wie aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses ersichtlich ist, sollte die Vergütung antragsgemäß festgesetzt werden, was mit diesem Beschluss nunmehr erfolgt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

2 IN 92/23
Amtsgericht Paderborn, 15.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 92/23 · Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 92/23
Wirksam am
14.06.2024
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 92/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB5619 eingetragenen Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH, Seilerweg 5-7, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Becker-Tod, Damaschkestr. 19, 59557 Lippstadt

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 27.04.2023 bis zum 01.07.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 815.914,63 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 58.200,12 €.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx € zu.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf xxx % und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.12.2023 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.

2 IN 92/23
Amtsgericht Paderborn, 12.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 92/23 · Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 92/23
Wirksam am
28.08.2023
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 92/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB5619 eingetragenen Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH, Seilerweg 5-7, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Becker-Tod, Damaschkestr. 19, 59557 Lippstadt

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

2 IN 92/23
Amtsgericht Paderborn, 25.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 92/23 · Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 92/23
Wirksam am
03.07.2023
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 92/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB5619 eingetragenen Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH, Seilerweg 5-7, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Becker-Tod, Damaschkestr. 19, 59557 Lippstadt

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2023, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.04.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt, Telefon: 02941-9242700, Fax: 0294192427055.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.07.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 25.08.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- ggfs. für den Fall des Misslingens einer übertragenden Sanierung der Einstellung des Geschäftsbetriebes zum 30.9.2023.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

2 IN 92/23
Amtsgericht Paderborn, 03.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 92/23 · Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 92/23
Wirksam am
27.04.2023
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 92/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB5619 eingetragenen Marbo-Werbung Norbert Bokel GmbH, Seilerweg 5-7, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Becker-Tod, Damaschkestr. 19, 59557 Lippstadt

ist am 27.04.2023, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 92/23
Amtsgericht Paderborn, 27.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5619 HRB 5619: Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX.
HRB 5619: Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5619 HRB 5619:Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so …
HRB 5619:Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Becker-Tod, Petra, Lippstadt, *XX.XX.XXXX; Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5619 Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 465/12) vom 27.02.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 465/12) vom 27.02.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 465/12 · Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 465/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Paderborn, HRB 5619

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5619 Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX.
Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5619 Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, ( Lippstadt).Nach Berichtigung des Wohnorts Geschäftsführer: Becker-Tod, Petra, Lippstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der …
Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, ( Lippstadt).Nach Berichtigung des Wohnorts Geschäftsführer: Becker-Tod, Petra, Lippstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5619 Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, ( Lippstadt).Nach Namensänderung Geschäftsführer: Becker-Tod, Petra, Geseke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft m…
Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt, ( Lippstadt).Nach Namensänderung Geschäftsführer: Becker-Tod, Petra, Geseke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5619 Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt (Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt). Bestellt zum Geschäftsführer: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gese…
Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt (Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt). Bestellt zum Geschäftsführer: Tod, Michael, Geseke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführerin: Tod, Petra, Geseke, *XX.XX.XXXX, ist nunmehr einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 5619 Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt (Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt). Die Gesellschafterversammlung hat am 18.1.und 01.03.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, e…
Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt (Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt). Die Gesellschafterversammlung hat am 18.1.und 01.03.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.
Veränderungen
HRB 5619 Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt (Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt). Nicht mehr Geschäftsführer: Bokel, Norbert. Neu bestellt zur Geschäftsführerin: Tod, Petra, Geseke, *XX.XX.XXXX, mit der Befugn…
Marbo Werbung Norbert Bokel GmbH, Lippstadt (Seilerweg 5 - 7, 59556 Lippstadt). Nicht mehr Geschäftsführer: Bokel, Norbert. Neu bestellt zur Geschäftsführerin: Tod, Petra, Geseke, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.