HRB 15848
Marbach & König GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Grafenberger Allee 277-287, 40237 DüsseldorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 26.02.2016
- Datenstand
- 2025-10-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dieter-Jürgen König
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 505 IN 123/26 · Marbach & König GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 123/26
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 15848
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 15848 eingetragenen Marbach & König GmbH, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Janka König,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.08.2026, um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.10.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
und Stilllegung des Unternehmens.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 123/26
Düsseldorf, 14.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 123/26 · Marbach & König GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 123/26
- Wirksam am
- 15.07.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 15848
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 15848 eingetragenen Marbach & König GmbH, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Janka König,
ist am 15.07.2026, um 09:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 123/26
Amtsgericht Düsseldorf, 15.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 15848 HRB 15848: Marbach & König GmbH, Düsseldorf, Holter Weg 72-74, 40629 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf.
HRB 15848 Marbach & König GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Holter Weg 72-74, 40629 Düsseldorf.
HRB 15848 Marbach & König GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf. Nach Änderung des Umfangs der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: König, Dieter-Jürgen, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberecht…
HRB 15848 Marbach & König GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf. Prokura erloschen: Schlieper, Erika, Lang…
HRB 15848 Marbach & König GmbH, Düsseldorf (Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf). Prokura erloschen: Wasser, Marc Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 15848 Marbach & König GmbH, Düsseldorf (Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf). Nach Änderung des Umfangs der Vertretungsbefugnis: Einzelprokura: Wasser, Marc Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 15848 Marbach & König GmbH, Düsseldorf (Kaiser-Friedrich-Ring 27, 40545 Düsseldorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wasser, Marc Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.