HRB 5558

MARAS GmbH

Amtsgericht Ansbach · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gunzenhausen

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Registerdaten

Sitz
Gunzenhausen
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-02-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH Gunzenhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 185/26 · Maras GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
2 IN 185/26
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Ansbach, HRB 5558
Az.: 2 IN 185/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

MARAS GmbH, Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Maras Robert Alexander Uwe
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 5558
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Meyerhuber Rechtsanwälte Partnerschaft mbb
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 18.08.2026 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Oppermann, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Telefon: +49(911)598900, Telefax: +49(911)5989011, Email: nuernberg@curator.ag.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der Schuldnerin wird ein isoliertes Verfügungsverbot für die Führung von Aktiv- und Passivprozessen auferlegt und gleichzeitig der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, diese Prozesse zu führen, was zu einer Unterbrechung laufender Verfahren schon im jetzigen Stadium nach § 240 ZPO führt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2013 IX ZR 332/12; ZIP 2013, S. 1493).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 18.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5558 HRB 5558: MARAS GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen.
HRB 5558: MARAS GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen.
Veränderungen
HRB 5558 HRB 5558: HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens)…
HRB 5558: HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: MARAS GmbH. Geschäftsanschrift: Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Hotel-/Pension- und Wellnessanlagen sowie der Gastronomiebetrieb, der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden auf fremden und eigenen Grundstücken und die Projektentwicklung sowie die Erschließung von Wohnbauflächen, der Vertrieb von Möbeln und Wohnaccessoires, Dekorationsartikeln und Beleuchtungsmitteln, die Unternehmensberatung, der Vertrieb von Verkaufsförderungsmitteln und Druckerzeugnissen, Werbung und Promotion sowie der Vertrieb von Mode und Textilien.
Veränderungen
HRB 5558 HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen.
HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen.
Veränderungen
HRB 5558 HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2013 hat die Einfügung des § 10a (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) des Gesellscha…
HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2013 hat die Einfügung des § 10a (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 5558 HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ponath, Werner, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Maras, Robert, Lang…
HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ponath, Werner, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Maras, Robert, Langfurth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5558 HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinbühl 17, 91710 Gunzenhausen. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen.
HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinbühl 17, 91710 Gunzenhausen. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Steinabühl 17, 91710 Gunzenhausen.
Neueintragungen
HRB 5558 HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinbühl 17, 91710 Gunzenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2012. Geschäftsanschrift: Steinbühl 17, 91710 Gunzen…
HE.NT Heerflecken Entwicklungs GmbH, Gunzenhausen, Steinbühl 17, 91710 Gunzenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2012. Geschäftsanschrift: Steinbühl 17, 91710 Gunzenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden auf fremden und eigenen Grundstücken und die Projektentwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ponath, Werner, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Maras, Susanne, Langfurth, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.