HRB 33064

maqum GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Potsdam

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Registerdaten

Sitz
Potsdam
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6.60 IN 217/24 · maQum GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 217/24
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Potsdam, HRB 33064
6.60 IN 217/24 (Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam
Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
maQum GmbH, Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam, vertr. d. d. GF Andreas Rádi

Geschäftszweig:
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb eines innovativen, IT-basierten Systems für die Kommissionierung im Bereich Kleinteile, insbesondere für Pharmaprodukte, im Lebensmittelsegment und anderen Einzelhandelsgeschäften. Hierzu werden im Rahmen von Forschungsprojekten weitere innovative Prozesse im technischen- und softwareseitigen Design entwickelt.
HRB 33064 P

wird auf den am 22.11.24 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Str. 36, 14469 Potsdam.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.3.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 14.4.2025 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, niedergelegt.
Prüfungsstichtag ist der 12.5.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter sich gegen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangener Forderungsanmeldungen wendet oder mit dem er eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und / oder ihrem Rang bestritten wird.
Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Die Protokollierung über das Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchfrist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder am vierten Tag nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Potsdam, den 17. Februar 2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33064 P HRB 33064 P: maqum GmbH, Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam. Kapital: 100.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.10.2020 ist das Stammkapital um 75.000 EUR auf…
HRB 33064 P: maqum GmbH, Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam. Kapital: 100.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.10.2020 ist das Stammkapital um 75.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 Abs. 1 (Stammkapital)
Neueintragungen
HRB 33064 P HRB 33064 P: maqum GmbH, Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam. Die inländische Geschäftsanschrift: Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam; Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertr…
HRB 33064 P: maqum GmbH, Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam. Die inländische Geschäftsanschrift: Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam; Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb eines innovativen, IT-basierten Systems für die Kommissionierung im Bereich Kleinteile, insbesondere für Pharmaprodukte, im Lebensmittelsegment und anderen Einzelhandelsgeschäften. Hierzu werden im Rahmen von Forschungsprojekten weitere innovative Prozesse im technischen- und softwareseitigen Design entwickelt. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Rádi, Andreas Paul, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.10.2019

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.