HRB 2911
Manufakt Industriemontagen GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lemgo
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Registerdaten
- Sitz
- Lemgo
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 10 IN 2/25 · Manufakt Industriemontagen GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 2/25
- Wirksam am
- 10.09.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2911
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2911 eingetragenen Manufakt Industriemontagen GmbH, ISRINGHAUSEN-Ring 6, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz
Geschäftszweig: Lohnarbeiten jeglicher Art und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 60.669,20 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.867,83 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 2/25
Amtsgericht Detmold, 10.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 10 IN 2/25 · Manufakt Industriemontagen GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 2/25
- Wirksam am
- 10.09.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2911
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2911 eingetragenen Manufakt Industriemontagen GmbH, ISRINGHAUSEN-Ring 6, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz
Geschäftszweig: Lohnarbeiten jeglicher Art und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 2/25
Amtsgericht Detmold, 09.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 2/25 · Manufakt Industriemontagen GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 2/25
- Wirksam am
- 10.09.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2911
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2911 eingetragenen Manufakt Industriemontagen GmbH, ISRINGHAUSEN-Ring 6, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz
Geschäftszweig: Lohnarbeiten jeglicher Art und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 17.04.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 22.293,12 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 12 Gläubigern auf ... €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Der Insolvenzverwalter hat die [...] mit der Verwertung des vorhandenen beweglichen Anlagevermögens des Schuldners beauftragt. Zulasten der Masse hat das Verwertungsunternehmen Kosten i.H.v. 715,51 € netto abgerechnet.
Grundsätzlich gehört die Verwertung des schuldnerischen Vermögens zu den Kernaufgaben des Insolvenzverwalters. Allerdings bestanden durch die Inanspruchnahme eines professionellen Verwerters, der über ein überlegenes Fachwissen, eine Vertrautheit mit dem Markt und über bessere Geschäftsbeziehungen bzw. einen spezialisierten Mitarbeiterstab verfügt, bessere Verwertungsaussichten.
Die Einschaltung eines Auktionators stellt daher eine Sonderaufgabe im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV dar (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZB 234/06 -,
Zimmer, InsVV Kommentar 2017, § 4 Rn. 41).
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist auf die Regelvergütung ein Abschlag i.H.v. 5 % vorzunehmen, weil der Insolvenzverwalter durch die Delegation einer Kernaufgabe entlastet wurde.
Die Regelvergütung ermäßigt sich damit auf den Betrag von ... €.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Anstelle eines Einzelnachweises hat der Antragsteller pauschal abgerechnet.
Unter Berücksichtigung der Grenzen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV beträgt die Auslagenpauschale ... €.
Neben dem Pauschbetrag sind die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Kosten festzusetzen.
Gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV ist ein Auslagenersatz i.H.v. 3,50 € (Nr. 9002 KV GKG) pro Zustellung in Ansatz zu bringen. Allerdings sind Zustellungen erst ab der 11. Zustellung abrechnungsfähig.
Insgesamt wurden 35 Zustellungen ausgeführt, sodass besondere Kosten für 25 Zustellungen x 3,50 € pro Zustellung geltend gemacht werden können. Es ergeben sich folglich erstattungsfähige Kosten in Höhe von ... €.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
10 IN 2/25
Amtsgericht Detmold, 09.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 2/25 · Manufakt Industriemontagen GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 2/25
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2911
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2911 eingetragenen Manufakt Industriemontagen GmbH, ISRINGHAUSEN-Ring 6, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz
Geschäftszweig: Lohnarbeiten jeglicher Art und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 2/25
Amtsgericht Detmold, 04.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 2/25 · Manufakt Industriemontagen GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 2/25
- Wirksam am
- 16.01.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2911
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2911 eingetragenen Manufakt Industriemontagen GmbH, ISRINGHAUSEN-Ring 6, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz
Geschäftszweig: Lohnarbeiten jeglicher Art und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 2/25
Amtsgericht Detmold, 15.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 2/25 · Manufakt Industriemontagen GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 2/25
- Wirksam am
- 23.04.2025
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 2911
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2911 eingetragenen Manufakt Industriemontagen GmbH, ISRINGHAUSEN-Ring 6, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz
Geschäftszweig: Lohnarbeiten jeglicher Art und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.04.2025, um 17:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.06.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 10.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
10 IN 2/25
Detmold, 17.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2911 HRB 2911: Manufakt Industriemontagen GmbH, Lemgo, An der Bega 28, 32657 Lemgo. Änderung zur Geschäftsanschrift: ISRINGHAUSEN-Ring 6, 32657 Lemgo.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.