HRA 53960

Manuela Hannemann Dentallabor e.K.

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Köpenicker Landstraße 260, 12437 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
411000
Letzte Eintragung
08.09.2017
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Manuela Hannemann

Berlin

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 53960 B HRA 53960 B: Manuela Hannemann Dentallabor e.K., Berlin, Köpenicker Landstraße 260, 12437 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Zahntechniklabors.). Firma: Manuela Hannemann Dentallabor e.K. Sitz…
HRA 53960 B: Manuela Hannemann Dentallabor e.K., Berlin, Köpenicker Landstraße 260, 12437 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Zahntechniklabors.). Firma: Manuela Hannemann Dentallabor e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Köpenicker Landstraße 260, 12437 Berlin; Inhaber: 1.
Hannemann, Manuela, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2017 mit Ergänzung vom 17.08.2017 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2017 durch Verschmelzung der Manuela Hannemann Dentallabor GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 82480 B) mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.