HRB 27069

Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Horressen

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Registerdaten

Sitz
Horressen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 14 IN 265/25 · Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 265/25
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 27069
14 IN 265/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Mainzer Straße 7, 56410 Montabaur-Horressen (AG Montabaur, HRB 27069), vertr. d.: Sergej Flato, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 28.01.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 07.05.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Montabaur, 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 265/25 · Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 265/25
Wirksam am
28.01.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 27069
14 IN 265/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Mainzer Straße 7, 56410 Montabaur-Horressen (AG Montabaur, HRB 27069), vertr. d.: Sergej Flato, (Geschäftsführer), ist am 28.01.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, Brinkmann & Partner, Ernst-Abbe-Straße 4, 56070 Koblenz, Tel.: 0261 973819-0, Fax: 0261 973819-11, E-Mail: koblenz@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 28.01.2026

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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 27069 HRB 27069: Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Horressen, Mainzerstraße 7, 56410 Horressen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2019. Geschäftsanschrift: Mainzerstraße 7, 5641…
HRB 27069: Malerfachbetrieb Farbenwerk GmbH, Horressen, Mainzerstraße 7, 56410 Horressen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2019. Geschäftsanschrift: Mainzerstraße 7, 56410 Horressen. Gegenstand: Malerbetrieb/Malerarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bloch, Andreas, Großmaischeid, *XX.XX.XXXX; Flato, Sergej, Holzappel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.