HRA 201099

Malerei Lange Inhaber: Thomas Dittmann e. K.

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neu Wulmstorf

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neu Wulmstorf
Datenstand
2024-05-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-15

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-15 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 201099 Malerei Lange Inhaber: Thomas Dittmann e. K., Neu Wulmstorf (Heideweg 38 a, 21629 Neu Wulmstorf, Vertrieb von Malerutensilien und die Durchführung von Malerarbeiten). Einzelkaufmann. Inhaber: Dittmann, Thoma…
Malerei Lange Inhaber: Thomas Dittmann e. K., Neu Wulmstorf (Heideweg 38 a, 21629 Neu Wulmstorf, Vertrieb von Malerutensilien und die Durchführung von Malerarbeiten). Einzelkaufmann. Inhaber: Dittmann, Thomas, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Malerei Reinhold Lange GmbH mit Sitz in Neu Wulmstorf (AG Tostedt HRB 2654) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.