HRB 6905
Malerbetrieb Pohlmann GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Steinhagen
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Registerdaten
- Sitz
- Steinhagen
- Datenstand
- 2024-12-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-05 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 6905 HRB 6905: Malerbetrieb Pohlmann GmbH, Steinhagen, Brockhagener Straße 65 - 67, 33803 Steinhagen. Geschäftsanschrift: Brockhagener Straße 65 - 67, 33803 Steinhagen. Bestellt als Geschäftsführer: Pohlmann, Agn…
HRB 6905: Malerbetrieb Pohlmann GmbH, Steinhagen, Brockhagener Straße 65 - 67, 33803 Steinhagen. Geschäftsanschrift: Brockhagener Straße 65 - 67, 33803 Steinhagen. Bestellt als Geschäftsführer: Pohlmann, Agnes, Steinhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6905 Malerbetrieb Pohlmann GmbH, Steinhagen (Brockhagener Straße 65-67, 33803 Steinhagen). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.01.2005 wirksam gewo…
Malerbetrieb Pohlmann GmbH, Steinhagen (Brockhagener Straße 65-67, 33803 Steinhagen). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.01.2005 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.