HRB 15520

Malerbetrieb Lorber GmbH

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Baiersdorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
06.05.2020
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ralf Lorber

Forchheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Gegenstand des Unternehmens

Betreiben eines Malergeschäfts.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 137/20 · Malerbetrieb Lorber GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 137/20
Wirksam am
05.01.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 15520
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 137/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Malerbetrieb Lorber GmbH, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lorber Ralf Adolf
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15520
- Schuldnerin -

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hartmut Krüger, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg wird ein Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen in Höhe von

x EUR

bewilligt, der auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist.

In dem festgesetzten Betrag sind x EUR 19,00 % Umsatzsteuer enthalten.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Vorschuss der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe
Mit Schriftsatz vom 21.12.2023 beantragte der Insolvenzverwalter den vorstehend bewilligten Vorschuss.
Die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters.

Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert und in nächster Zeit nicht abgeschlossen werden kann (§ 9 InsVV).
Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Dem Antrag war daher stattzugeben.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15520 HRB 15520: Malerbetrieb Lorber GmbH, Baiersdorf, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf. Löschung von Amts wegen aufgrund § 117 InsO: Kanther, Matthias Marco, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesel…
HRB 15520: Malerbetrieb Lorber GmbH, Baiersdorf, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf. Löschung von Amts wegen aufgrund § 117 InsO: Kanther, Matthias Marco, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.05.2020 (Az. IN 137/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 137/20 · Malerbetrieb Lorber GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 137/20
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 15520
IN 137/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Malerbetrieb Lorber GmbH, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf, vertreten durch
den Geschäftsführer Lorber Ralf Adolf, geboren am XX.XX.XXXX,
Sebald-Kopp-Straße 5, 91301 Forchheim
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15520
- Schuldnerin -

werden für den am Montag, den 06.07.2020 um 11:00 Uhr stattfindenden
Berichtstermin folgende weitere Tagesordnungspunkt bekannt gegeben:

Zustimmung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des
Unternehmens, insbesondere der assets (Werkzeuge, Material) sowie

Genehmigung des zum 01.05.2020 zu schließenden, vereinfachten
Unternehmenskaufvertrages, der im Wesentlichen den Kauf der assets vorsieht.

Hinweis gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, sofern
die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 137/20 · Malerbetrieb Lorber GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 137/20
Wirksam am
18.03.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 15520
Az.: IN 137/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Malerbetrieb Lorber GmbH, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf, vertreten durch
den Geschäftsführer Lorber Ralf Adolf, geboren am XX.XX.XXXX,
Sebald-Kopp-Straße 5, 91301 Forchheim
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15520
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 18.03.2020 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Hartmut Krüger,
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Telefon: 0911-955124-0, Telefax:
0911-955124-11, Email: info@schmitt-kanzlei.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 18.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15520 HRB 15520: Malerbetrieb Lorber GmbH, Baiersdorf, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf. Einzelprokura: Kanther, Matthias Marco, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
HRB 15520: Malerbetrieb Lorber GmbH, Baiersdorf, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf. Einzelprokura: Kanther, Matthias Marco, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 15520 HRB 15520: Malerbetrieb Lorber GmbH, Baiersdorf, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2016. Geschäftsanschrift: Industriestraße 17, 9108…
HRB 15520: Malerbetrieb Lorber GmbH, Baiersdorf, Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2016. Geschäftsanschrift: Industriestraße 17, 91083 Baiersdorf. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben eines Malergeschäfts. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lorber, Ralf, Forchheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.