HRA 92390
Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neunkirchen
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Registerdaten
- Sitz
- Neunkirchen
- Datenstand
- 2024-05-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 107 IN 3/24 · Steinmaier, Dieter · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 3/24
- Wirksam am
- 10.03.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 92390
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des am 26.12.2023 verstorbenen Herrn Dieter Steinmaier, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft gewesen Bürgermeister-Regitz-Straße 34, 66539 Neunkirchen, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92390 eingetragenen Firma Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 3/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 107 IN 3/24 · Steinmaier, Dieter · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 3/24
- Wirksam am
- 11.09.2025
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 92390
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des am 26.12.2023 verstorbenen Herrn Dieter Steinmaier, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft gewesen Bürgermeister-Regitz-Straße 34, 66539 Neunkirchen, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92390 eingetragenen Firma Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 3/24
Amtsgericht Saarbrücken, 09.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 3/24 · Steinmaier, Dieter · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 3/24
- Wirksam am
- 25.06.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 92390
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des am 26.12.2023 verstorbenen Herrn Dieter Steinmaier, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft gewesen Bürgermeister-Regitz-Straße 34, 66539 Neunkirchen, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92390 eingetragenen Firma Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wie folgt:
Die Gläubigerversammlung genehmigt den vor dem beurkundeten Notar Volker Leonhard, Saarbrücken, geschlossenen notariellen Kaufvertrag von 31.05.2024 (URNr. 068672024) mit welchem der Insolvenzverwalter für den verstorbenen Schuldner als Erben im Rahmen der ungeteilten Erbengemeinschaft über den Nachlass der Annelore Steinmaier die Wohn- und Geschäftsimmobilie in Neunkirchen/Wellesweiler, Bürgermeister-Regitz-Straße 34, zusammen mit Herrn Dirk Steinmaier als weiterem Erben zu einem Kaufpreis in Höhe von 235.000 € verkauft hat.
Termin bestimmt auf
Donnerstag, 11.07.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 3/24
Amtsgericht Saarbrücken, 25.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 3/24 · Steinmaier, Dieter · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 3/24
- Wirksam am
- 16.04.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 92390
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des am 26.12.2023 verstorbenen Herrn Dieter Steinmaier, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft gewesen Bürgermeister-Regitz-Straße 34, 66539 Neunkirchen, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92390 eingetragenen Firma Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Der mündlicheTermin vom 26.04.2024 wird aufgehoben und als Stichtag bestimmt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
107 IN 3/24
Amtsgericht Saarbrücken, 16.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 107 IN 3/24 · Steinmaier, Dieter · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 3/24
- Wirksam am
- 16.02.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 92390
Über den Nachlass
des am 26.12.2023 verstorbenen Herrn Dieter Steinmaier, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft gewesen Bürgermeister-Regitz-Straße 34, 66539 Neunkirchen, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92390 eingetragenen Firma Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 14.02.2024, um 13:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Nachlasses in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Erben oder sonstige bisher Verfügungsberechtigte zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
, 08.05.2024, ,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, , , .
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Erben und an diejenigen, die Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass haben (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
107 IN 3/24
Saarbrücken, 14.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 107 IN 3/24 · Steinmaier, Dieter · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 3/24
- Wirksam am
- 09.01.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 92390
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über den Nachlass
des am 26.12.2023 verstorbenen Herrn Dieter Steinmaier, geboren am XX.XX.XXXX, zuletzt wohnhaft gewesen Bürgermeister-Regitz-Straße 34, 66539 Neunkirchen, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92390 eingetragenen Firma Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
ist am 05.01.2024, 09:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Den Erben und anderen Verfügungsberechtigten wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Personen, die gegenüber dem Nachlass Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 3/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.