HRB 36650
Maler- und Innenausbau OS GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Waldstr. 16, 02699 KönigswarthaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Königswartha
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.04.2022
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ellen Fellgiebel
Königswartha
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Trocken- und Akustikbau sowie Maler- und Fußbodenlegearbeiten
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 2141/21 · Maler- und Innenausbau OS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 2141/21
- Wirksam am
- 24.03.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36650
Aktenzeichen: 542 IN 2141/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maler- und Innenausbau OS GmbH, Waldstraße 16, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRB 36650
vertreten durch die Geschäftsführerin Ellen Fellgiebel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.03.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36650 HRB 36650: Maler- und Innenausbau OS GmbH, Königswartha, Waldstr. 16, 02699 Königswartha. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.04.2022, AZ: 532 IN 2141/21, ist das Insolvenzverfahren über das Verm…
Forderungsprüfung 542 IN 2141/21 · Maler- und Innenausbau OS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 2141/21
- Wirksam am
- 04.04.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36650
Aktenzeichen: 542 IN 2141/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maler- und Innenausbau OS GmbH, Waldstraße 16, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRB 36650
vertreten durch die Geschäftsführerin Ellen Fellgiebel
ergeht am 04.04.2022 nachfolgende Entscheidung:
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG für den Berichts- und Prüfungstermin vom 27.06.2022 10.00 Uhr folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall trifft.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 2141/21 · Maler- und Innenausbau OS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 2141/21
- Wirksam am
- 01.04.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36650
Aktenzeichen: 532/542 IN 2141/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maler- und Innenausbau OS GmbH, Waldstraße 16, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRB 36650
vertreten durch die Geschäftsführerin Ellen Fellgiebel
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.04.2022 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Tim Brune
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.05.2022 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) , Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO),und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, insbesondere die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte,u.a. aber nicht begrenzt auf Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und gesellschaftsrechtlicher Haftungsgrundlagen sowie der Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten.
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Montag, 27.06.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36650 HRB 36650: Maler- und Innenausbau OS GmbH, Königswartha, Waldstr. 16, 02699 Königswartha. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 18.02.2022, AZ: 532 IN 2141/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 2141/21 · Maler- und Innenausbau OS GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 2141/21
- Wirksam am
- 18.02.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36650
Aktenzeichen: 532 IN 2141/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Maler- und Innenausbau OS GmbH, Waldstraße 16, 02699 Königswartha, Amtsgericht Dresden , HRB 36650
vertreten durch die Geschäftsführerin Ellen Fellgiebel
- wurde am 18.02.2022 um 10:30 Uhr Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 Dresden, Website www.whitecaseinso.de, Telefon geschäftlich 0351 20536 0, Email geschäftlich insodresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36650 HRB 36650: Maler- und Innenausbau OS GmbH, Königswartha, Waldstr. 16, 02699 Königswartha. Prokura erloschen: Fellgiebel, Jörg, Königswartha, *XX.XX.XXXX.
HRB 36650 HRB 36650: Maler- und Innenausbau OS GmbH, Königswartha, Waldstr. 16, 02699 Königswartha. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2017. Geschäftsanschrift: Waldstr. 16, 02699 Kö…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.