HRB 1464

Malderle Transport & Logistik GmbH

Amtsgericht Korbach · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Diemelstadt

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Registerdaten

Sitz
Diemelstadt
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Korbach, 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
26.11.2025
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Carola Damm festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Korbach eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Zuschlag für Betriebsfortführung

EUR
um 100 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.09.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.007.649,09 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. 1. Für die Betriebsfortführung steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin ein Zuschlag zu. Die vorl. Verwalterin hat den Betrieb der Schuldnerin für den Zeitraum vom 20.09.2023 bis 30.11.2023 fortgeführt. Bei der Schuldnerin handelt es sich um eine Spedition, die Güter aller Art transportierte. Das Unternehmen verfügte über einen größtenteils fremdfinanzierten bzw. geleasten Fuhrpark und 15 Mitarbeiter.
Es waren zunächst die Fortführungsvoraussetzungen zu schaffen, insbesondere die Treibstofflieferung sicherzustellen, Regelung mit der Fa. Toll Collect GmbH zu treffen bzgl. der Mautzahlungen und der dafür erforderlichen Geräte. Es waren Verhandlungen mit den vier Leasing- bzw. Sicherungsgebern zu führen, hier z. B. Nutzungsverbote auszuräumen. Es mussten Verhandlungen bzgl. Massedarlehen geführt werden, damit die Bezahlung der Mitarbeiter sichergestellt werden konnte.
Für die Betriebsfortführung ist ein Zuschlag von 30 % angemessen. Zur tatsächlichen Höhe des Zuschlags siehe unten unter 2.

Für die aufwendige Tätigkeit in Zusammenhang mit den Arbeitnehmern, der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, auch in Zusammenhang mit dem Übergang der Arbeitnehmer auf die neue Arbeitgeberin zur Vorbereitung der übertragenden Sanierung und die Arbeiten in Zusammenhang mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung wird ein Zuschlag von 50 % als angemessen angesehen. Es wurde eine Betriebsversammlung durchgeführt, Kündigungen bearbeitet, Aufhebungsverträge geschlossen und vor allem mussten die Arbeitnehmer motiviert werden, weiterhin für das Unternehmen tätig zu sein, damit die übertragende Sanierung gelingen konnte. Dies gestaltete sich sehr arbeitsaufwendig. Der Zuschlag beläuft sich auf x EUR.

Für die Vorbereitung der übertragenden Sanierung wird ein Zuschlag von 50 % als angemessen angesehen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin korrespondierte mit sieben Interessenten, drei Interessenten waren an einer Gesamtübernahme interessiert, es wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt, schließlich konnte ein schriftlicher Asset- und Grundstückskaufvertrag unterschriftsreif für den 01.12.2023 vorbereitet werden. Der Zuschlag beläuft sich auf x EUR.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt EUR. Der angemessene Zuschlag für die beträgt %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da die vorläufige Insolvenzverwalterin durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 25.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
26.09.2025
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Korbach, 25.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
28.05.2025
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: 1. Stefan Malderle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.08.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Korbach, 28.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
20.03.2024
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: 1. Stefan Malderle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.05.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Korbach, 18.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
01.12.2023
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: Über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2023 um 11.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Carola Damm, RA'e Bohlig, Höhle und Kollegen, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach, Tel.: 05631-9509-0, Fax: 05631-9509-19, E-Mail: insolvenz@bohlig-kollegen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.01.2024 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 19.02.2024, 11:00 Uhr, Saal 37, Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497 Korbach eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 01.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
23.11.2023
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 20.09.2023 um 10:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Die bisherigen Ermächtigungsbeschlüsse vom 29.09.2023 und 13.10.2023 bleiben ebenfalls wirksam.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Korbach, 23.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
16.10.2023
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 20.09.2023 um 10:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Korbach, 13.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
29.09.2023
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 20.09.2023 um 10:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Korbach, 29.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 33/23 · Malderle Transport & Logistik GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 33/23
Wirksam am
20.09.2023
Registerbezug
Korbach, HRB 1464
10 IN 33/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), ist am 20.09.2023 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Carola Damm, RA'e Bohlig, Höhle und Kollegen, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach, Tel.: 05631-9509-0, Fax: 05631-9509-19, E-Mail: insolvenz@bohlig-kollegen.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 20.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1464 HRB 1464: Malderle Transport & Logistik GmbH, Diemelstadt, Walme 8, 34474 Diemelstadt. Einzelprokura: Malderle, Marco, Diemelstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 1464: Malderle Transport & Logistik GmbH, Diemelstadt, Walme 8, 34474 Diemelstadt. Einzelprokura: Malderle, Marco, Diemelstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1464 HRB 1464: Malderle Transport & Logistik GmbH, Diemelstadt, Walme 8, 34474 Diemelstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer III Nr. 2 (Geschäft…
HRB 1464: Malderle Transport & Logistik GmbH, Diemelstadt, Walme 8, 34474 Diemelstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer III Nr. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 1464 Malderle Transport & Logistik GmbH, Diemelstadt, (Walme 8, 34474 Diemelstadt).Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III Nr. 2 (Geschäftsjahr) und Zi…
Malderle Transport & Logistik GmbH, Diemelstadt, (Walme 8, 34474 Diemelstadt).Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III Nr. 2 (Geschäftsjahr) und Ziffer XIII (Bekanntmachungen) beschlossen.

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