HRB 113702

makotech GmbH

Amtsgericht Jena · Thüringen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erfurt

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Registerdaten

Sitz
Erfurt
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH Erfurt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 177 IN 47/25 · makotech GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
Insolvenzgericht
Erfurt
Aktenzeichen
177 IN 47/25
Wirksam am
02.05.2025
Registerbezug
Jena, HRB 113702
177 IN 47/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

makotech GmbH, Juri-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Hanfler
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 113702
- Schuldnerin -

1. Das am 21.02.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit
Anger 19/20, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 565690
Telefax: 0361 5656923
Email: info@sbf-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 29.07.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Amtsgericht Erfurt

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 29.07.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Amtsgericht Erfurt

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 177 IN 47/25 · makotech GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
Insolvenzgericht
Erfurt
Aktenzeichen
177 IN 47/25
Wirksam am
26.02.2025
Registerbezug
Jena, HRB 113702
177 IN 47/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

makotech GmbH, Juri-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Hanfler
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 113702
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.02.2025 um 11:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit, Anger 19/20, 99084 Erfurt, Telefon: 0361 565690, Telefax: 0361 5656923, Email: info@sbf-rechtsanwaelte.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 25.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 113702 HRB 113702: makotech GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2021 hat u.a. die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschl…
HRB 113702: makotech GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2021 hat u.a. die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: sind - die Durchführung von Schulungen aller Art, - Jobvermittlung und Personaldienstleistungen, - Beratungsleistungen für Zertifizierungsverfahren, - Kommunikationsdienstleistungen und Callcenter Services, - Verkauf von Hard- und Software, - Programmierung, - IT-Support aller Art, - Consulting, - Buchführungsservice, - die Entwicklung und Markteinführung neuer Geschäftsideen, - die Verfolgung aller daraus resultierender Geschäftsmodelle, - der Erwerb, der Verkauf, die Vergabe und die Verwaltung von Lizenzen, die mit vorstehenden Gegenständen im Zusammenhang stehen, - Franchisegeber, - Vermietung und Verpachtung, - Verwaltung und Organisation, - Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, - Aufbau und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie.
Veränderungen
HRB 113702 HRB 113702: makotech GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rex, Thomas, Erfurt, *XX.XX.XXXX.
HRB 113702: makotech GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rex, Thomas, Erfurt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 113702 HRB 113702: EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Die makotech GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 112598) ist auf Grund des Verschmelzungsve…
HRB 113702: EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Die makotech GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 112598) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 113702 HRB 113702: EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unterne…
HRB 113702: EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: makotech GmbH. Neuer Gegenstand: - Durchführung von Schulungen aller Art, - Jobvermittlung & Personaldienstleistungen, - Beratungsleistungen für Zertifizierungsverfahren, - Kommunikationsdienstleistungen & Call Center Services, - Verkauf von Hard- und Software, - Programmierung, - IT-Support aller Art, - Consulting, - Buchführungsservice, - die Entwicklung und Markteinführung neuer Geschäftsideen, - die Verfolgung aller daraus resultierender Geschäftsmodelle, - der Erwerb, der Verkauf, die Vergabe und die Verwaltung von Lizenzen, die mit vorstehenden Gegenständen im Zusammenhang stehen, - Franchisegeber, - Vermietung und Verpachtung, - Verwaltung und Organisation, - Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dietrich, Volker, Zella-Mehlis, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hanfler, Matthias, Erfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 113702 EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hanfler, Matthias, Erfurt, *XX.XX.XXXX.
EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hanfler, Matthias, Erfurt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 113702 EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Bestellt: G…
EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt, J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt. Bestellt: Geschäftsführer: Dietrich, Volker, Zella-Mehlis, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 113702 EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt (J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt). Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschä…
EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt (J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt). Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 13 (Erbfolge), 14 (Bewertung und Abfindung), 15 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Durchführung von Schulungen aller Art, Jobvermittlung & Personaldienstleistungen, Beratungsleistungen für Zertifizierungsverfahren, Kommunikationsdienstleistungen & Call Center Services, Programmierung, IT-Support aller Art, Consulting-und Buchführungsservice; Vermietung und Verpachtung; Verwaltung und Organisation.
Veränderungen
HRB 113702 EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt (J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt). Bestellt: Geschäftsführer: Hanfler, Matthias, Erfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im…
EFC-Computerschulungs- und Weiterbildungs GmbH, Erfurt (J.-Gagarin-Ring 92, 99084 Erfurt). Bestellt: Geschäftsführer: Hanfler, Matthias, Erfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.