HRB 104476
Mainversand GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Blitz F16-7 GmbH Frankfurt am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 20.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 09.12.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 647/18 M-6-5 zur Einsicht
der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht, den 06.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 04.12.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält die Insolvenzverwalterin die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 29.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 18.12.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
vertreten durch:
Hans Peter Petto, (Geschäftsführer), ist für das Mitglied des Gläubigerausschusses XXX festgesetzt worden.
Vergütung: XXX EUR
Umsatzsteuer: XXX EUR
Auslagen: XXX EUR
XXX EUR
Gründe:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz
von 75,00 EUR angemessen.
Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung des Beschlusses an die Schuldnerin und die einzelnen Mitglieder des Gläubigerausschusses beauftragt, § 8 Abs. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 26.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 24.01.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.07.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 31.10.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
- Insolvenzgericht -
810 IN 647/18 M-12-2
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Mainversand GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 104476),
vertreten durch:
Hans Peter Petto, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von € XXX errechnet sich unter
Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen
Insolvenzverwalters in Höhe von € . Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen
Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der
regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren
abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden,
die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in
Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund
Insolvenzgeldangelegenheiten, Arebitgeberfunktion (248 Mitarbeiter an neun
Standorten), Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen (120 Interessenten),
Koordination mit dem Gläubigerausschuss die Erhöhung des Bruchteils
(Prozentsatzes) um 170% auf insgesamt 195%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von € XXX ist dem Verfahren sowohl
angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und
die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; §§ 10,
11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
XXX
XXX
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 17.07.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
104476), vertr. d.: Hans Peter Petto, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten wieder ausreicht.
Die Zulänglichkeitsanzeige vom 15.07.2019 liegt bei Gericht vor.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 17.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 21.02.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
104476),
vertreten durch:
Hans Peter Petto, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des vorläufigen
Gläubigerausschusses die endgültigen Vergütungen festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der
zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 20.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Nicht mehr Geschäftsführer: Petto, Hans Peter, Speicher, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 28.09.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
104476), vertr. d.: Hans Peter Petto, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Wirkung zum 01.10.2018 angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 28.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 07.08.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Mainversand GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 104476),
vertreten durch:
Hans Peter Petto, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Bleichstraße 2-4,
60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30, Internet:
www.HERMANN-LAW.COM
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 18.09.2018 bei der
Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 30.10.2018, 10:30 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 26.07.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Mainversand GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 104476),
Durch Beschluss vom 26.07.2018 wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin die
Zustimmung erteilt, der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Auslagen wie
folgt zu entnehmen: Versicherungsprämien für den vorläufigen Gläubigerausschuss
und die vorläufige Insolvenzverwaltung/Insolvenzverwaltung aus den
abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen über eine maximale
Deckungssumme von 5 Mio. EUR. Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, 26.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 19.07.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Mainversand GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 104476), vertr. d.: Hans Peter Petto, (Geschäftsführer), ist in
Erweiterung des Beschlusses vom 08.06.2018 am 19.07.2018 angeordnet worden:
Gemäß § 21 Absatz 2 Nr. 2 InsO wird der Antragstellerin ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf
die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern
und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Nicht mehr Geschäftsführerin: Hinz, Kathrin, Meißen, *XX.XX.XXXX.
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 647/18 M) vom 08.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft…
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 12.06.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Mainversand GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 104476), vertr. d.: Hans Peter Petto, (Geschäftsführer), ist der
vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 08.06.2018 um 11:25 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme
bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden, nämlich Aufnahme
eines Massenkredits zur Vorfinanzierung von Arbeitsentgelten. Der Beschluss ist
für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main
einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 647/18 M-6-5 · Mainversand GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 647/18 M-6-5
- Wirksam am
- 08.06.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104476
Mainversand GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 104476), vertr. d.: 1. Hans Peter Petto, (Geschäftsführer) ist am
08.06.2018 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Bleichstraße 2-4, 60313 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30, Internet: www.HERMANN-LAW.COM
bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolters, Oliver, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX.
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Bestellt als Geschäftsführerin: Hinz, Kathrin, Meißen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder…
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Bestellt als Geschäftsführer: Wolters, Oliver, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Wolters, Oliver, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX, m…
HRB 104476 HRB 104476: Mainversand GmbH, Frankfurt am Main, Hellerhofstr. 2-4, 60327 Frankfurt. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Gegenstand: Gewerbsmäßige Abholung, Sortierung und Beförderung von Briefs…
HRB 104476 HRB 104476: Blitz F16-7 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§…
HRB 104476 HRB 104476: Blitz F16-7 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2016. Geschäftsanschrift: c/…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.