HRB 131286

Main Dibbe & Mor GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Vilbel

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Registerdaten

Sitz
Bad Vilbel
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1709/24 M-11-1 · Main Dibbe & Mor GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1709/24 M-11-1
Wirksam am
04.04.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 131286
810 IN 1709/24 M-11-1 Am 18.03.2025 um 15:51 Uhr ist das Insolvenzverfahren Main Dibbe & Mor GmbH, Hinter der Mauer 94B, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 131286),
vertreten durch:
Thomas Reupke, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.06.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 23.06.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1709/24 M-11-1 · Main Dibbe & Mor GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1709/24 M-11-1
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 131286
810 IN 1709/24 M-77-: In dem Insolvenzverfahren Main Dibbe & Mor GmbH, Hinter der Mauer 94B, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 131286),
vertreten durch:
Thomas Reupke, (Geschäftsführer), wurde am 18.03.2025 um 15:51 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 18.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1709/24 M-11-1 · Main Dibbe & Mor GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1709/24 M-11-1
Wirksam am
17.01.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 131286
810 IN 1709/24 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Main Dibbe & Mor GmbH, Hinter der Mauer 94B, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 131286), vertr. d.: Thomas Reupke, (Geschäftsführer), ist am 11.12.2024 der Beschluss über die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 11.12.2024 ergänzt worden. Der vollständige Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1709/24 M-11-1 · Main Dibbe & Mor GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1709/24 M-11-1
Wirksam am
11.12.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 131286
810 IN 1709/24 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Main Dibbe & Mor GmbH, Hinter der Mauer 94B, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 131286), vertr. d.: Thomas Reupke, (Geschäftsführer), ist am 11.12.2024 um 13:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.