HRA 116054
Maik Koslowski Transporte eK
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 67c IN 22/20 · Koslowski, Maik · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 22/20
- Wirksam am
- 17.06.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 116054
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Koslowski, geboren am XX.XX.XXXX, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 116054 eingetragenen Firma Maik Koslowski Transporte eK, Am Genter Ufer 7, 21129 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 22/20
Amtsgericht Hamburg, 15.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 67c IN 22/20 · Koslowski, Maik · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 22/20
- Wirksam am
- 29.09.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 116054
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Koslowski, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 116054 eingetragenen Firma Maik Koslowski Transporte eK, Am Genter Ufer 7, 21129 Hamburg
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 24.02.2020 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 24.08.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 22/20
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 67c IN 22/20 · Koslowski, Maik · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 22/20
- Wirksam am
- 28.08.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 116054
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Koslowski, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 116054 eingetragenen Firma Maik Koslowski Transporte eK
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.09.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 406 aus.
67c IN 22/20
Amtsgericht Hamburg, 27.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 116054 HRA 116054: Maik Koslowski Transporte eK, Hamburg, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 22/20) vom 24.02.2020 ist über das Vermögen des Inhabers das Inso…
HRA 116054 HRA 116054: Maik Koslowski Transporte eK, Hamburg, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 22/20) vom 22.01.2020 ist über das Vermögen des Inhabers ein vorl…
HRA 116054 Maik Koslowski Transporte eK, Hamburg, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg. (Ausführung von Transporten jeglicher Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte.). Einzelkaufma…
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