HRB 770128
MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bad Wimpfen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bad Wimpfen
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-01 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 29.09.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 10.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
10.11.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.117.954,07 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 24.078,25 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 18.07.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 16.07.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:
Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR
in Worten: EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.03.2021 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 12.06.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 488011.46 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 125 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 12.06.2023 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
Zuschläge waren insbesondere zu gewähren für die umfangreiche Betriebsfortführung , die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Buchführung und Forderungseinzug sowie die schwierige Verwertung der Masse.
Insgesamt erscheint in der Gesamtschau ein Zuschlag von 125 % angemessen. Eine bloße Addition der Zuschlagstatbestände ist hierbei nicht vorgesehen.
Vorzunehmen ist durch das Gericht eine Prüfung der Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigungen von Überschneidungen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Gesamtzuschlag in seiner Gänze angemessen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2017, IX ZB 65/15, LG Dresden vom 18.02.2021, 5 T 58/21.
Die vom Verwalter im Antrag dargelegten Erhöhungstatbestände sind grundsätzlich geeignet , Zuschläge zum Regelbruchteil zu gewähren. Das Verfahren übersteigt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein sogenanntes Normalverfahren und hat den Insolvenzverwalter in erhöhtem Maße in Anspruch genommen. Insbesondere ist hierzu auf die Darlegungen im Antrag vom 12.06.2023 und den Schlussbericht zu verweisen.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 21.03.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 20.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.04.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 30.08.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
ergeht am 28.08.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.09.2023 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 20.04.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
Aktenzeichen: 542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden, Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 13.04.2022 festgesetzt. Dem Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Gemäß der Schlussrechnung vom 17.09.2021 und dem Vergütungsantrag vom 14.10.2021 beträgt die durch den vorläufigen Verwalter erwirtschaftete freie Masse 542.061,73 EUR, welche nach § 10 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung nach § 10, 2 Abs. 1 InsVV wurde gemäß § 3 InsV aus folgenden Gründen um 100 % erhöht:
übertragende Sanierung, Fortführung des Geschäftsbetriebes, Arbeitnehmerangelegenheiten
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5
der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 770128 HRB 770128: MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Bad Wimpfen, c/o Hotel am Rosengarten, Osterbergstraße 16, 74206 Bad Wimpfen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Verm…
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 02.03.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden
Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden,
Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Dresden -Insolvenzgericht- vom
01.03.2021 war im
Tenor
dahingehend zu berichtigen als nach Ziffer 5 des Tenors folgender Anhang
anzufügen ist:
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
542 IN 1069/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
532/542 IN 1069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAH Dresden
Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden,
Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.03.2021 um 09:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Harald Bußhardt
Boltenhagener Platz 9
01109 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 88527 0
Telefax: 0351 88527 40
Email geschäftlich: hbusshardt@schubra.de
Website: www.schubra.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 15.04.2021
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO), Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen.
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 27.05.2021
13:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
532 IN 1069/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1069/20 · MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1069/20
- Wirksam am
- 11.11.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 770128
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MAH Dresden
Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Königsbrücker Straße 121 a, 01099 Dresden,
Amtsgericht Stuttgart , HRB 770128
vertreten durch den Geschäftsführer Yurtsever Özgür Bayrak
- wurde am 11.11.2020 um 11:25 Uhr Harald Bußhardt, Boltenhagener Platz 9,
01109 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 88527 0, Telefax 0351 88527 40,
Website www.schubra.de, Email geschäftlich hbusshardt@schubra.de zu dem
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen den Schuldner eingeleitete
Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis
zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden
bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
532 IN 1069/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 770128 HRB 770128: MAH Dresden Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Bad Wimpfen, c/o Hotel am Rosengarten, Osterbergstraße 16, 74206 Bad Wimpfen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2002…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.