HRB 721996

Magripol Europe GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Helmstadt-Bargen

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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Helmstadt-Bargen
Datenstand
2024-03-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ALLMATERA GmbH Helmstadt-Bargen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 84 IN 626/16 · Magripol Europe GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 626/16
Wirksam am
14.07.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 721996
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des/der Magripol Europe GmbH, vertr. d. d. GF Sergej Bagh, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen, Register-Nr.: HRB 721996 (AZ: 84 IN 626/16, Insolvenzgericht Heidelberg) steht für die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von EUR 561.347,16 ein Verteilungsbetrag - vorbehaltlich weiterer Massekosten und Mas-seschulden - in Höhe von EUR 81.786,50 zur Verfügung.

Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 14.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 84 IN 626/16 · Magripol Europe GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 626/16
Wirksam am
16.06.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 721996
84 IN 626/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Magripol Europe GmbH, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen, vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Bagh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 721996
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hoefer, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 223.342,59 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 100,00 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %. Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Ein erheblicher Arbeitsaufwand resultierte aus dem Einzug offener Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung entstanden waren. Die vom Insolvenzschuldner übergebene Offene-Posten-Liste erwies sich nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer und eigener Prüfung als nicht aktuell und unvollständig. Der Forderungseinzug gestaltete sich infolgedessen schwierig und zeitaufwendig. Sämtliche Rechnungen mussten zunächst auf Verjährung sowie auf etwaige (Teil-)Zahlungen geprüft werden. Drittschuldner wurden zur Zahlung aufgefordert; bei ausbleibender Zahlung wurden gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Zudem erfolgte die Anmeldung offener Forderungen zur Insolvenztabelle. In einem weiteren Fall konnte eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Besonders aufwendig war die Bearbeitung von Einwendungen der Drittschuldner, die unter Berufung auf Mängelrechte Zahlungen verweigerten. Zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs war eine detaillierte Analyse der gesamten Auftragsabwicklung erforderlich von der Auftragserteilung über die Ausführung bis zur Rechnungsstellung. Dies erforderte auch intensive Rücksprachen mit dem Geschäftsführer. Zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten wurde eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorgenommen, wobei insbesondere geprüft wurde, ob die bisherigen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen ordnungsgemäß erstellt worden waren. Dabei wurden insbesondere Versäumnisse im Hinblick auf die Umsatzsteuerberichtigungen festgestellt. Weiterhin war die bislang ungeklärte steuerrechtliche Behandlung der Einfuhrumsatzsteuer im Gesamtgefüge der Unternehmensstruktur zu analysieren und mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen. In enger Abstimmung mit dem Finanzamt konnte eine vereinfachte Form der Ermittlung der Ertragssteuern erreicht werden, die dazu diente, weitere Massekosten - insbesondere für Abschluss- und Prüfungskosten künftiger Jahre - zu vermeiden. Die steuerliche Pflicht wurde stattdessen durch eine angemessene Schätzung auf Grundlage der Summen- und Saldenlisten erfüllt; auf die Erstellung weiterer Jahresabschlüsse sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen konnte so verzichtet werden. Im Zusammenhang mit bestehenden Mietverhältnissen über Lagerräume wurde zunächst versucht, eine einvernehmliche Vertragsaufhebung zu erreichen. Nachdem dies scheiterte, wurde eine Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Fristen ausgesprochen. Zudem war eine aufwendige rechtliche Prüfung eines vom Vermieter angezeigten Vermieterpfandrechts erforderlich. Darüber hinaus mussten Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem weiteren, nicht insolvenzbezogenen Sachverhalt intensiv aufgearbeitet und abgestimmt werden. Letztlich konnte durch Verhandlungen eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses erreicht werden, wodurch die Entstehung weiterer Masseverbindlichkeiten verhindert werden konnte. Angesichts der dargestellten Tätigkeiten, die über das Maß einer durchschnittlichen Verfahrensabwicklung hinausgingen, insbesondere im Hinblick auf den zeit- und arbeitsintensiven Forderungseinzug, die steuerliche Aufarbeitung und die komplexe mietrechtliche Abwicklung, war ein Zuschlag in Höhe von 20 % auf die Regelvergütung angemessen und gerechtfertigt.
Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung des Insolvenzverwalters in seinem Antrag vom 09.12.2024 Bezug genommen.Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern.Ein erheblicher Arbeitsaufwand resultierte aus dem Einzug offener Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung entstanden waren. Die vom Insolvenzschuldner übergebene Offene-Posten-Liste erwies sich nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer und eigener Prüfung als nicht aktuell und unvollständig. Der Forderungseinzug gestaltete sich infolgedessen schwierig und zeitaufwendig. Sämtliche Rechnungen mussten zunächst auf Verjährung sowie auf etwaige (Teil-)Zahlungen geprüft werden. Drittschuldner wurden zur Zahlung aufgefordert; bei ausbleibender Zahlung wurden gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Zudem erfolgte die Anmeldung offener Forderungen zur Insolvenztabelle. In einem weiteren Fall konnte eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.Besonders aufwendig war die Bearbeitung von Einwendungen der Drittschuldner, die unter Berufung auf Mängelrechte Zahlungen verweigerten. Zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs war eine detaillierte Analyse der gesamten Auftragsabwicklung erforderlich - von der Auftragserteilung über die Ausführung bis zur Rechnungsstellung. Dies erforderte auch intensive Rücksprachen mit dem Geschäftsführer.Zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten wurde eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorgenommen, wobei insbesondere geprüft wurde, ob die bisherigen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen ordnungsgemäß erstellt worden waren. Dabei wurden insbesondere Versäumnisse im Hinblick auf die Umsatzsteuerberichtigungen festgestellt. Weiterhin war die bislang ungeklärte steuerrechtliche Behandlung der Einfuhrumsatzsteuer im Gesamtgefüge der Unternehmensstruktur zu analysieren und mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.In enger Abstimmung mit dem Finanzamt konnte eine vereinfachte Form der Ermittlung der Ertragssteuern erreicht werden, die dazu diente, weitere Massekosten - insbesondere für Abschluss- und Prüfungskosten künftiger Jahre - zu vermeiden. Die steuerliche Pflicht wurde stattdessen durch eine angemessene Schätzung auf Grundlage der Summen- und Saldenlisten erfüllt; auf die Erstellung weiterer Jahresabschlüsse sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen konnte so verzichtet werden.Im Zusammenhang mit bestehenden Mietverhältnissen über Lagerräume wurde zunächst versucht, eine einvernehmliche Vertragsaufhebung zu erreichen. Nachdem dies scheiterte, wurde eine Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Fristen ausgesprochen. Zudem war eine aufwendige rechtliche Prüfung eines vom Vermieter angezeigten Vermieterpfandrechts erforderlich. Darüber hinaus mussten Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem weiteren, nicht insolvenzbezogenen Sachverhalt intensiv aufgearbeitet und abgestimmt werden. Letztlich konnte durch Verhandlungen eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses erreicht werden, wodurch die Entstehung weiterer Masseverbindlichkeiten verhindert werden konnte.Angesichts der dargestellten Tätigkeiten, die über das Maß einer durchschnittlichen Verfahrensabwicklung hinausgingen, insbesondere im Hinblick auf den zeit- und arbeitsintensiven Forderungseinzug, die steuerliche Aufarbeitung und die komplexe mietrechtliche Abwicklung, war ein Zuschlag in Höhe von 20 % auf die Regelvergütung angemessen und gerechtfertigt.
Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung des Insolvenzverwalters in seinem Antrag vom 09.12.2024 Bezug genommen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 28.433,98 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 16.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 721996 HRB 721996: Magripol Europe GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.03.2017 (O 51 IN 626/16) wurde über das Vermögen der Gesel…
HRB 721996: Magripol Europe GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.03.2017 (O 51 IN 626/16) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, O 51 IN 626/16) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 84 IN 626/16 · Magripol Europe GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 626/16
Wirksam am
01.03.2017
Registerbezug
Mannheim, HRB 721996
O 51 IN 626/16
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Magripol Europe GmbH, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen,
vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Bagh, geboren am
XX.XX.XXXX, Hennebergstraße 9, 38102 Braunschweig
Register-Nr.: HRB 721996
- Schuldnerin -
Produktion und Handel mit ökologischen Dämmstoffen und sonstigen Baumaterialien
u.a.
-

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2017 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 10.04.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
18.04.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts
niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 05.05.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 05.05.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.03.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 84 IN 626/16 · Magripol Europe GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 626/16
Wirksam am
19.01.2017
Registerbezug
Mannheim, HRB 721996
z 51 IN 626/16

-
In dem Verfahren über den Antrag d.

Magripol Europe GmbH, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen, vertreten
durch
den Geschäftsführer Sergej Bagh, geboren am XX.XX.XXXX, Hennebergstraße 9,
38102
Braunschweig
Register-Nr.: HRB 721996
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 19.01.2017 um 12:00 Uhr angeordnet (§§
21,
22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 05.01.2017 angeordneten vorläufigen
Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.01.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 84 IN 626/16 · Magripol Europe GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 626/16
Wirksam am
05.01.2017
Registerbezug
Mannheim, HRB 721996
z 51 IN 626/16

-
In dem Verfahren über den Antrag d.

Magripol Europe GmbH, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen, vertreten
durch
den Geschäftsführer Sergej Bagh, geboren am XX.XX.XXXX, Hennebergstraße 9,
38102
Braunschweig
Register-Nr.: HRB 721996
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 05.01.2017 um 13:00 Uhr angeordnet (§§
21,
22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Tobias Hoefer
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2
Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern
und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat zu
prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird
(§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der
Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung
nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die
Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
Entscheidung
über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu
erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens
bestehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 05.01.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 721996 HRB 721996: Magripol Europe GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heyl, Mario, Sinsheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bagh, Sergej Vi…
HRB 721996: Magripol Europe GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heyl, Mario, Sinsheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bagh, Sergej Viktorovic, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 721996 HRB 721996: Magripol Europe GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital…
HRB 721996: Magripol Europe GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 200.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 200.000,00 EUR. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Heyl, Mario, Sinsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 721996 HRB 721996:ALLMATERA GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen.Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Gege…
HRB 721996:ALLMATERA GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen.Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Magripol Europe GmbH. Gegenstand geändert; nun: a) die Vermittlung von Verkaufs- und sonstigen Geschäften für Handelsgesellschaften sowie die Produktion und der Handel mit ökologischen Dämmstoffen und sonstigen Baumaterialien, b) der Betrieb einer Spedition, c) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften.
Neueintragungen
HRB 721996 HRB 721996:ALLMATERA GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2015. Geschäftsanschrift: Flinsbacher Straße 5,…
HRB 721996:ALLMATERA GmbH, Helmstadt-Bargen, Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2015. Geschäftsanschrift: Flinsbacher Straße 5, 74921 Helmstadt-Bargen. Gegenstand: Produktion und Vertrieb (Verkauf) von Baustoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Heyl, Mario, Meitingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.