HRB 127205
MAGIX Software GmbH
aktuell 31 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Quedlinburger Straße 1, 10589 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-14
- Quelle
- Handelsregister
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Zum ZeitstrahlGegenstand des Unternehmens
Die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf den Gebieten der Herstellung, der Entwicklung und des Vertriebs von Software, Audio-, Foto- und Video-Inhalten sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 7636/23 · MAGIX Software GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 7636/23
- Wirksam am
- 17.04.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 127205
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAGIX Software GmbH, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denis Burger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 127205
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 27.02.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 62,05 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 36m IN 7636/23 · MAGIX Software GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 7636/23
- Wirksam am
- 17.04.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 127205
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAGIX Software GmbH, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denis Burger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 127205
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Inso-Sachverständigen Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Inso-Sachverständigen vom 16.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Inso-Sachverständige beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 230 %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
- Insolvenzplan
- Arbeitnehmerbegleitung Restrukturierungsmaßnahmen
- konzernrechtliche Verpflechtungen
- Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss
Dem Inso-Sachverständigen war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Inso-Sachverständigen entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Geschäftsführer: 13. Burger, Denis, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Burger, Denis, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Geschäftsführer: 12. Gackenholz, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer…
Gackenholz, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 11. Burdack, Michael
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 9. Stüber, Jörg
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die …
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Geschäftsführer: 11. Burdack, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Burdack, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 10. Agarwal, Aishvarya
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Änderung zu Nr. 8: Geschäftsführer: Schmidt, Klaus; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Ände…
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAGIX HoldCo GmbH mit Sitz in Berlin (Amt…
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Herberger, Tilman
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA als Rechtsnachfolgerin der MAGIX AG bestehende Gewinnabfüh…
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Rein, Dieter; Nicht mehr Prokurist: 7. Jaron, Jürgen
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Rein, Erhard
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Geschäftsführer: 10. Agarwal, Aishvarya, *XX.XX.XXXX, Berlin
Agarwal, Aishvarya, *XX.XX.XXXX, Berlin
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Änderung zu Nr. 8: die Vertretungsbefgugnis betreffend; Geschäftsführer: Schmidt, Klaus
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Geschäftsführer: 9. Stüber, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin
Stüber, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Tost, Titus; 8. Hirche, Hagen, *XX.XX.XXXX, Dresden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsfü…
Hirche, Hagen, *XX.XX.XXXX, Dresden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Dr. Schröder, Arnd; Änderung zu Nr. 8: infolge geänderter Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer:…
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Jaron, Jürgen; Geschäftsführer: 8. Schmidt, Klaus, *XX.XX.XXXX, Hamburg; Prokura: 7. Jaron, Jürgen…
Schmidt, Klaus, *XX.XX.XXXX, Hamburg; Prokura: 7.
Jaron, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Keith, Michael; Geschäftsführer: 7. Jaron, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesel…
Jaron, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Jaron, Jürgen
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsans…
Herberger, Tilman, *XX.XX.XXXX, Dresden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 5.
Rein, Erhard, *XX.XX.XXXX, Rahden-Tonnenheide; Einzelprokura; 6.
Tost, Titus, *XX.XX.XXXX, Dresden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Friedrichstr. 200, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Herberger, Tilmann; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Rein, Erhard; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. T…
HRB 127205 B HRB 127205 B: MAGIX Software GmbH, Berlin, Friedrichstr. 200, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Herberger, Tilmann; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.