HRA 7142

MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bad Oeynhausen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Herford
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
11.12.2019
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

MAGIC-Company Verwaltungs GmbH

Herford

Kommanditist(in)

Michael Mardeck

Spenge

Kommanditist(in)

Michael Mardeck Beratungs- und Beteiligungs GmbH

Herford

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Magic Michael Mardeck GmbH & Co. KG Herford

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 693/19 · MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 693/19
Wirksam am
15.04.2026
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRA 7142
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7142 eingetragenen MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13862 eingetragene MAGIC-Company Verwaltungs GmbH, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mardeck

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh

wird heute, am 14.04.2026, um 15:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 693/19
Amtsgericht Bielefeld, 14.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 43 IN 693/19 · MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 693/19
Wirksam am
15.07.2024
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRA 7142
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7142 eingetragenen MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13862 eingetragene MAGIC-Company Verwaltungs GmbH, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mardeck

vertreten durch:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster,

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 533.259,90 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 280.680,99 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

43 IN 693/19
Amtsgericht Bielefeld, 15.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 693/19 · MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 693/19
Wirksam am
03.07.2024
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRA 7142
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7142 eingetragenen MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13862 eingetragene MAGIC-Company Verwaltungs GmbH, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mardeck

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh

werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.12.2019 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 484.580,69 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 50 Gläubigern auf 2.000,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass die Verwalterin bereits während des Eröffnungsverfahrens als vorläufige Insolvenzverwalterin mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 130 % und damit auf den Betrag von ... EUR gerechtfertigt.
Die Verwalterin hat in ihrem Antrag die Zuschlagsfaktoren nachvollziehbar dargestellt. Ihren Ausführungen wurde vollinhaltlich gefolgt, da die beantragte Vergütung im Ergebnis angemessen und erforderlich erschien, um den Aufwand der von der Verwalterin erbrachten Arbeit angemessen zu vergüten.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.05.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.

43 IN 693/19
Amtsgericht Bielefeld, 02.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 693/19 · MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 693/19
Wirksam am
14.05.2024
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRA 7142
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7142 eingetragenen MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13862 eingetragene MAGIC-Company Verwaltungs GmbH, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mardeck

vertreten durch:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.

43 IN 693/19
Amtsgericht Bielefeld, 13.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 693/19 · MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 693/19
Wirksam am
19.08.2022
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRA 7142
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7142 eingetragenen MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13862 eingetragene MAGIC-Company Verwaltungs GmbH, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mardeck

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster

Vorläufige Sachwalterin:
Rechtsanwältin Kristin Brocker, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld

werden die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Sachwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Gründe:

Die vorläufige Sachwalterin übte ihr Amt seit dem 01.12.2019 bis zum 01.12.2019 aus. Unstreitig ist, dass sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen hat. Auf welche Weise und nach welcher Vorschrift die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festzusetzen ist, ist jedoch ebenso ungeklärt wie die Frage, wonach sich die Berechnungsgrundlage bemisst.
Bis zur Klarstellung durch den Gesetzgeber und Ergänzung der maßgeblichen Vorschriften in der InsO bzw. der InsVV erscheint es sachgerecht, die Vergütung der vorläufigen Sachwalterin über die Verweisungskette der §§ 270a Abs. 1, 274 Abs. 1, 63, 65 InsO i. V. m. § 12 InsVV analog zu ermitteln.
Danach stehen der vorläufigen Sachwalterin in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung zu. Ob dieser Regelsatz aufgrund einer analogen Anwendung des § 11 InsVV nochmals zu reduzieren ist, ist streitig.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters gemäß § 270a InsO ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat.
Bei Beendigung des Amtes der vorläufigen Sachwalterin belief sich das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat, auf 347.361,48 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.07.2022 verwiesen.
Die Verwalterin hat in ihrem Antrag die Berechnung und die Begründung der Zuschlagsfaktoren nachvollziehbar dargestellt. Den Ausführungen wurde vollinhaltlich gefolgt, da die beantragte Vergütung im Ergebnis angemessen und erforderlich erschien, um den Aufwand der von der vorläufigen Sachwalterin erbrachten Arbeit angemessen zu vergüten.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV insbesondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Sachwalterin gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV analog einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld oder dem Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 eingesehen werden.

43 IN 693/19
Amtsgericht Bielefeld, 18.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 693/19 · MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 693/19
Wirksam am
01.04.2022
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRA 7142
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7142 eingetragenen MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 13862 eingetragene MAGIC-Company Verwaltungs GmbH, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mardeck

vertreten durch:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.05.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.

43 IN 693/19
Amtsgericht Bielefeld, 01.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7142 HRA 7142: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford. Prokura erloschen: Bußian, Dennis, Verl, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 693/19) vom 01.12…
HRA 7142: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford. Prokura erloschen: Bußian, Dennis, Verl, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 693/19) vom 01.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 7142 HRA 7142: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zus…
HRA 7142: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2018 mit der Magic Oliver Terwey GmbH & Co. KG mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4623) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 7142 HRA 7142: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford. Einzelprokura: Bußian, Dennis, Verl, *XX.XX.XXXX.
HRA 7142: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford. Einzelprokura: Bußian, Dennis, Verl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7142 HRA 7142:Magic Michael Mardeck GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford.Nach Änderung der Firma nun: Neue Firma: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellsc…
HRA 7142:Magic Michael Mardeck GmbH & Co. KG, Herford, Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford.Nach Änderung der Firma nun: Neue Firma: MAGIC COMPANY GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: MAGIC-Company Verwaltungs GmbH, Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 13862). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Michael Mardeck Verwaltungs GmbH, Herford (AG Bad Oeynhausen HRB 2199).
Neueintragungen
HRA 7142 Magic Michael Mardeck GmbH & Co. KG, Herford (Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, Betrieb eines Handels mit Textilien aller Art). Kommanditgesellschaft Beginn: 15.04.1994. Der Sitz ist von Bielefeld (bishe…
Magic Michael Mardeck GmbH & Co. KG, Herford (Im Babenbecker Feld 2, 32051 Herford, Betrieb eines Handels mit Textilien aller Art). Kommanditgesellschaft Beginn: 15.04.1994. Der Sitz ist von Bielefeld (bisher AG Bielefeld, HRA 13366) nach Herford verlegt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Michael Mardeck Verwaltungs GmbH, Herford (AG Bad Oeynhausen HRB 2199), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.