VR 522

Märkischer Arbeitgeberverband e.V.

Amtsgericht Iserlohn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Iserlohn

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Registerdaten

Sitz
Iserlohn
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Arbeitgeberverband für den Stadt- und Landkreis Iserlohn Iserlohn
  2. Arbeitgeberverband für den Kreis Iserlohn und Umgebung Iserlohn
  3. Unternehmensverband Rurh-Lenne e. V. Iserlohn
  4. Arbeitgeberverband Ruhr/Lenne e. V. Iserlohn
  5. Arbeitgeberverband Ruhr/Lenne e.V. Iserlohn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 522 Märkischer Arbeitgeberverband e.V., Iserlohn ( Iserlohn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitglied…
Märkischer Arbeitgeberverband e.V., Iserlohn ( Iserlohn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 01.06.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 mit dem Allgemeinen Märkischen Arbeitgeberverband e.V. mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen VR 2466) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 522 Arbeitgeberverband Ruhr/Lenne e.V., Iserlohn (Iserlohn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliede…
Arbeitgeberverband Ruhr/Lenne e.V., Iserlohn (Iserlohn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.05.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2008 mit dem Märkischen Arbeitgeberverband e.V. mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen VR 935) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.