HRA 26781

MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hannover

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

25 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sonntags-Medien GmbH & Co. KG. Hannover

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRA 26781 HRA 26781: MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2019 …
HRA 26781: MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der UMSCHAU Verlags- und Agentur GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 110114) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 26781 HRA 26781: Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Firma geändert, nun: Neue Firma: MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG
HRA 26781: Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Firma geändert, nun: Neue Firma: MADSACK Medien Hannover GmbH & Co. KG
Veränderungen
HRA 26781 Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2012 sowie der Zustimmu…
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2012 mit der Werbeagentur R. Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 2214) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 26781 Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmun…
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG., Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2009 mit der Hannoversches Wochenblatt GmbH & Co.KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 25726) verschmolzen. Geschäftsanschrift: August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.