HRA 12746
Madl am Chiemsee e. K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Seestr. 2, 83236 ÜberseeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Übersee
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 26.07.2018
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christina Stephl
Übersee
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
10 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-24 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 12746 HRA 12746: Madl am Chiemsee e. K., Übersee, Seestr. 2, 83236 Übersee. (Betrieb einer Bootswerft, Handel mit Booten und Zubehör, Kioskbetrieb, Liegeplatzvermittlung, Vermietung von Ferienwohnungen und Liegepl…
HRA 12746: Madl am Chiemsee e. K., Übersee, Seestr. 2, 83236 Übersee. (Betrieb einer Bootswerft, Handel mit Booten und Zubehör, Kioskbetrieb, Liegeplatzvermittlung, Vermietung von Ferienwohnungen und Liegeplätzen). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Seestr. 2, 83236 Übersee. Inhaber: Stephl, Christina, Übersee, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der Madl GmbH, mit dem Sitz in Übersee-Feldwies (Amtsgericht Traunstein HRB 4885) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.