HRA 8410
maaß + detering ohg
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Essen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Essen
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 8410 maaß + detering ohg, Essen, Max-Keith-Str.46, 45136 Essen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Max-Keith-Str.46, 45136 Essen.
maaß + detering ohg, Essen, Max-Keith-Str.46, 45136 Essen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Max-Keith-Str.46, 45136 Essen.
HRA 8410 maaß + detering ohg, Essen (Max-Keith-Str.46, 45136 Essen, Die Herstellung, Vertrieb und Verleih von Messe- und Ausstellungsgegenständen einschließlich Zubehör, industrieller Siebdruck sowie Beschriftungen a…
maaß + detering ohg, Essen (Max-Keith-Str.46, 45136 Essen, Die Herstellung, Vertrieb und Verleih von Messe- und Ausstellungsgegenständen einschließlich Zubehör, industrieller Siebdruck sowie Beschriftungen aller Art, weiterhin Planung und Entwurf sowie Durchführung von Werbe- und Gestaltungsmaßnahmen.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Detering, Peter, Essen, *XX.XX.XXXX; Maaß, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der maaß + detering gmbh, Essen (Amtgericht Essen HRB 9403) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.