HRB 23901

Maas & Roos AG

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hilpoltstein

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Registerdaten

Sitz
Hilpoltstein
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
04.03.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
IN 610/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch den Gesellschafter Burrak Alexander und die Vorstände Gemählich Sebastian Rainer und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -

Die Vergütung samt Zuschläge und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Farnbacher, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.12.2023.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
IN 610/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch den Gesellschafter Burrak Alexander und die Vorstände Gemählich Sebastian Rainer und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.12.2023 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 27.02.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
13.12.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
IN 610/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch den Gesellschafter Burrak Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und die Vorstände Gemählich Sebastian Rainer, geboren am XX.XX.XXXX und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -
1) Rechtsanwalt Farnbacher Michael, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 72123 - MF / dh
- Insolvenzverwalter -
2) Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
- Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 04.03.2021 und Ergänzung vom 11.10.2022.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
IN 610/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch den Gesellschafter Burrak Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und die Vorstände Gemählich Sebastian Rainer, geboren am XX.XX.XXXX und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit, vom 04.03.2021 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 07.11.2022 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Bundesagentur für Arbeit, vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
27.01.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
IN 610/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maas & Roos AG,
An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein,

vertreten durch den Gesellschafter
Burrak Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und
die Vorstände
Gemählich Sebastian Rainer, geboren am XX.XX.XXXX und
von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer, geboren am XX.XX.XXXX

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss des vorbereiteten Grundstückkaufvertrags über die Veräußerung der Immobilie der Schuldnerin, vorgetragen beim Amtsgericht Schwabach, Grundbuch von Jahrsdorf, Blatt 583, Flurstücke 374/4.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur technischen Abwicklung des Grundstückskaufvertrages, etwa notwendige Änderungen am Grundstückskaufvertrag vorzunehmen.

Der Termin wird bestimmt auf

Montag, 14.02.2022, 10:15 Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Ein Entwurf des Grundstückskaufvertrages ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt (siehe Gerichtsakte Bl. 679-700).

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 27.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23901 HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.10.2020 (Az. IN 610/20) das Insol…
HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.10.2020 (Az. IN 610/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
01.10.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
IN 610/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch
den Gesellschafter Burrak Alexander, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch und die Vorstände Gemählich Sebastian Rainer,
geboren am XX.XX.XXXX und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer, geboren
am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von Lichtwerbung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Farnbacher
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911/9551240
Telefax: 0911/95512411
Email: info@schmitt-kanzlei.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 16.10.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 627, 1. Stock, Fürther Str. 110, Amtsgericht Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
A) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen oder den Betrieb,
das Warenlager im ganzen und einen unbeweglichen Gegenstand aus freier
Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
B) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem
Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher
Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher
Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen,
§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
C) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen oder den Betrieb
an Personen zu verkaufen, die dem Schuldner nahestehen (§ 138 InsO),
§ 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
D) Der durch Beschluss vom 28.07.2020 durch das Gericht eingesetzte vorläufige
Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Zu Mitgliedern des Gläubigerausschuss werden gewählt:
- Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
vertreten durch Frau Susanne Möller
- UniCredit Bank AG, Königstraße 1 - 3, 90402 Nürnberg
vertreten durch Herrn Rüdiger Altmann
- Herrn Andreas Trautmann, Betriebsratsvorsitzender der Maas & Roos AG,
Offenbau 115, 91177 Thalmässing.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
vertreten durch Frau Susanne Möller

- UniCredit Bank AG, Königstraße 1 - 3, 90402 Nürnberg
vertreten durch Herrn Rüdiger Altmann

- Herrn Andreas Trautmann, Betriebsratsvorsitzender der Maas & Roos AG,
Offenbau 115, 91177 Thalmässing.

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.07.2020 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
10.08.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
IN 610/20

Order of the District Court Nuremberg Department for Insolvency Proceedings
File No. IN 610/20 of 22.07.2020
Translated from the original into English by Ms Jost, attorney at law, from the
law firm Dr. Schmitt & Kollegen without guarantee.

Copy

Local Court Nuremberg
Department for Insolvency Proceedings
File number: IN 610/20

In the proceedings concerning the application by

Maas & Roos AG, An der Autobahn in 3-9, 91161 Hilpoltstein, represented by the
members of the board Burrak Alexander, born 17.01.1972, nationality: German,
Gemählich Sebastian Rainer, born 06. 08. 1975 and von der Grünen Alexander
Herbert, born Preise, born 12.09.1972
Register court: Local court Nuremberg Register number HRB 23901
-debtor-
to open insolvency proceedings for his own assets

the local court of Nuremberg decrees on 22.07.2020 the following

Decision

In order to protect the debtor's assets against disadvantageous changes (§ 21
sec. 1 and 2 InsO)
- Provisional insolvency administration is ordered on 22.07.2020 at 11:30 a.m.,
§ 21 sec. 2 sentence 1 number 1 InsO.
As a temporary insolvency administrator is appointed: Attorney Michael
Farnbacher, Nordostpark 45, 90411 Nuremberg, Germany, telephone: 09 11/9551240,
fax 09 11/95512411, e-mail: info@schmitt-kanzlei.de.
The temporary insolvency administrator is entitled to enter the debtor's
business premises and to make enquiries there.
The debtor must allow the temporary insolvency administrator to inspect his
books and business documents and provide him with all necessary information, §
22 sec. 3 InsO.
The temporary insolvency administrator shall examine whether the debtor's
assets will cover the costs of the proceedings. Pursuant to § 21 sec. 2 no. 1,
8 sec. 3 InsO, the temporary insolvency administrator is instructed to carry
out the notifications to be made in the proceedings. Excepted from this are the
notifications of court decisions to the debtor; these are made by the
insolvency court.
The insolvency court shall continue to be responsible for public notices.
- pursuant to § 21 sec. 2 sentence 1 no. 2 alt. 2 InsO it is ordered that the
debtor's dispositions shall only be effective with the prior consent of the
temporary insolvency administrator.
This order shall also includes the collection of outstanding debts.
- The debtor shall be enjoined from collecting outstanding debts.

- The temporary insolvency administrator shall be authorised to take possession
of the assets subject to execution, to collect cash in hand and bank balances,
to realise free assets and, in particular, to collect claims and outstanding
amounts on a proceedings account to be set up by him and to keep them there.

- Third-party debtors shall only make payments to the temporary insolvency
administrator unless the latter consents to the payment to the debtor.

- The debtor's creditors are enjoined from offsetting or setting-off incoming
funds against claims against the debtor.

- Measures of execution against the debtor pursuant to § 21 sec. 2 no. 3 InsO
shall be temporarily suspended unless immovable property is affected.

- In addition the temporary insolvency administrator, attorney Michael
Farnbacher, is instructed as an expert, within

6 weeks

to prepare an expert opinion on whether the debtor's assets will cover the
costs of the proceedings, whether there is a reason for opening the proceedings
and what prospects there are for the continuation of the debtor's company (§ 22
sec. 1 sentence 2 no. 3 InsO).
In order to avoid further measures, the debtor is requested to grant the expert
access to the business premises and to all assets, and to allow him to inspect
the business records and other documents.

The expert is authorised to obtain information about the debtor from third
parties, in particular from tax offices, banks, bailiffs and authorities (§ 5
sec. 1 InsO). If persons invoke an existing right to refuse to testify,
information can only be obtained with the debtor's consent. +
The expert shall also be instructed to comment at short notice on the
composition of the provisional creditors' committee.

Information on legal remedies:
the decision may be appealed against immediately (hereinafter: appeal).
The appeal must be filed within an emergency period of two weeks at the
District Court of Nuremberg
Fürther Strasse 110
90429 Nuremberg

The period begins with the announcement of the decision or, if this is not
announced, with its delivery or with the effective public announcement in
accordance with § 9 InsO on the internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
The public announcement is sufficient as proof of service to all parties
involved, even if the InsO prescribes a special delivery in addition to it, § 9
sec. 3 InsO. It is deemed to be effected as soon as 2 further days have elapsed
after the day of publication, § 9 sec. 1 sentence 3 InsO. The first event (
promulgation, service or effective public announcement) which occurs first is
decisive for the commencement of the period.

The appeal shall be filed in writing or by a statement to the transcripts of
the registry of the said court. It may also be declared to the transcript at
the registry of any district court; however, the time limit shall only be
observed if the transcript is received by the above-mentioned court in due
time. Participation of a lawyer is not required.
The complaint shall be signed by the complainant or his representative.
The notice of appeal shall contain a reference to the contested decision and a
statement that an appeal is being filed against that decision.

Appeals may also be submitted as an electronic document. A simple e-mail does
not meet the legal requirements.
The electronic document must
- be provided with a qualified electronic signature of the responsible person,
or
- be signed by the person responsible and submitted via a secure transmission
channel.

An electronic document provided with a qualified electronic signature of the
responsible person may be transmitted as follows
- by a secure transmission method, or
- to the electronic court and administrative mailbox (EGVP) of the Court set up
for the receipt of electronic documents.

Because of the secure transmission route, reference is made to § 130a section 4
of the Zivilprozessordnung (Code of Civil Procedure). With regard to the
further requirements for electronic communication with the courts, reference is
made to the Reulation on the Technical Framework Conditions for Electronic
Legal Transactions and on the Special Electronic Authorities P.O. Box
(Electronic Legal Transactions Ordinance-
Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung- ERVV) in the currently valid version
as well as to the website www.justiz.de.

Signed
Manah
Judge at the local court

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
31.07.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
Az.: IN 610/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch
den Gesellschafter Burrak Alexander, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch und die Vorstände Gemählich Sebastian Rainer,
geboren am XX.XX.XXXX und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer, geboren
am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2, § 270b Abs. 3 InsO) wird angeordnet:

1.
Verbindlichkeiten, die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn
Rechtsanwalt Farnbacher, entsprechend der nachfolgenden Auflistung seit
22.07.2020, 11.30 Uhr begründet worden sind und bis zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens begründet werden, gelten nach der Eröffnung des Verfahrens
als Masseverbindlichkeiten:

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Masseverbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen bei Lieferanten 150.000,00€

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Dienstleistungen,
insbesondere von Sachverständigen und
Wirtschaftsprüfern 80.000,00€

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Energie,
Gas und Wasser 40.000,00€

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von
Telekommunikationsleistungen 5.000,00€

Miete Immobilien 100.000,00€

2.
Der Schuldnerin wird daher die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis entzogen,
soweit es um die Eingehung oder Abwicklung von vertraglichen Beziehungen mit
den unter Ziffer 1. genannten potentiellen Vertragspartnern geht.

GRÜNDE:

Die Ermächtigungen sind erforderlich um die uneingeschränkte Weiterführung des
Geschäftsbetriebs der Schuldnerin zu ermöglichen. Nach der derzeitigen Ertrags-
und Liquiditätsplanung können auch diese Masseverbindlichkeiten nach Eröffnung
des Verfahrens bedient werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Masseverbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen bei Lieferanten 150.000,00€

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Dienstleistungen,
insbesondere von Sachverständigen und
Wirtschaftsprüfern 80.000,00€

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Energie,
Gas und Wasser 40.000,00€

Verbindlichkeiten aus dem Bezug von
Telekommunikationsleistungen 5.000,00€

Miete Immobilien 100.000,00€

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
29.07.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
Az.: IN 610/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch
den Gesellschafter Burrak Alexander, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch und die Vorstände Gemählich Sebastian Rainer,
geboren am XX.XX.XXXX und von der Grün Alexander Herbert, geb. Preißer, geboren
am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 InsO)

wird der vorläufige Insolvenzverwalter wie folgt ermächtigt:

1.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der UniCredit Bank AG übertragen,
der vorsieht, dass Erlöse aus dem Verkauf von Vorräten, die zum 21.07.2020 an
die Bank zur Sicherheit übereignet waren (" zur Sicherheit übereignete
Alt-Warenbestände"), als Darlehen der Insolvenzmasse zur Verfügung stehen.

2.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in diesem Zusammenhang zur Begründung
von Masseverbindlichkeiten in Höhe von 500 TEUR ermächtigt, die als
Darlehensrückzahlungsansprüche zugunsten der UniCredit Bank AG entstehen.

3.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Berechtigung übertragen, die ab dem
22.07.2020 neu erworbenen Vorräte im Rahmen einer Raumsicherungsübereignung zur
Absicherung des Darlehensanspruchs der UniCredit Bank AG zu übereignen, wobei
das Kreditinstitut keine höheren Sicherheiten erhalten darf, als sie ihr am
21.07.2020 zustanden.

4.
Der Maas & Roos AG wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis insoweit
entzogen.

5.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der UniCredit Bank AG übertragen,
der vorsieht, dass Erlöse aus dem Einzug von Forderungen, die zum 21.07.2020 an
die Bank zur Sicherheit abgetreten waren ("zur Sicherheit abgetretene
Altforderungen"), als Darlehen der Insolvenzmasse zur Verfügung stehen.

6.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in diesem Zusammenhang zur Begründung
von Masseverbindlichkeiten in Höhe von 1000 TEUR ermächtigt, die als
Darlehensrückzahlungsansprüche zugunsten der UniCredit Bank AG entstehen.

7.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Berechtigung übertragen, die ab dem
22.07.2020 neu fakturierten Forderungen im Rahmen einer Globalzession zur
Absicherung des Darlehensanspruchs der UniCredit Bank AG abzutreten, wobei das
Kreditinstitut keine höheren Sicherheiten erhalten darf, als sie ihr am
21.07.2020 zustanden.

8.
Der Maas & Roos AG wird die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis insoweit
entzogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 610/20 · Maas & Roos AG · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 610/20
Wirksam am
22.07.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23901
Az.: IN 610/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Maas & Roos AG, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein, vertreten durch
die Vorstände Burrak Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch, Gemählich Sebastian Rainer, geboren am XX.XX.XXXX und von der Grün
Alexander Herbert, geb. Preißer, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23901
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 22.07.2020 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael
Farnbacher, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Telefon: 0911/9551240, Telefax:
0911/95512411, Email: info@schmitt-kanzlei.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23901 HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingerei…
HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Berichtigungen
HRB 23901 HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, An der Autobahn 3 - 9, 91161 Hilpoltstein. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein.
HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, An der Autobahn 3 - 9, 91161 Hilpoltstein. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: An der Autobahn N 3 - 9, 91161 Hilpoltstein.
Veränderungen
HRB 23901 HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Autobahn 3 - 9, 91161 Hilpoltstein.
HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Autobahn 3 - 9, 91161 Hilpoltstein.
Veränderungen
HRB 23901 HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein. Bestellt: Vorstand: Gemählich, Sebastian Rainer, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein. Bestellt: Vorstand: Gemählich, Sebastian Rainer, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23901 HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein. Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 23901: Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein. Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23901 HRB 23901:Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein.Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 23901:Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein.Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 23901 HRB 23901:Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein.Die Hauptversammlung vom 27.03.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert:§§ 2 (Gegenstand des Unternehme…
HRB 23901:Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein.Die Hauptversammlung vom 27.03.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert:§§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Bekanntmachungen), 6 (Grundkapital), 8 (Zusammensetzung und Geschäftsordnung) und 9 (Geschäftsführung und Vertretung).
Veränderungen
HRB 23901 Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein.Die Hauptversammlung vom 03.12.2009 hat die Änderung des § 20 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen.
Maas & Roos AG, Hilpoltstein, Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein.Die Hauptversammlung vom 03.12.2009 hat die Änderung des § 20 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 23901 Maas & Roos AG, Hilpoltstein (Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein).). Die ABTM Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages…
Maas & Roos AG, Hilpoltstein (Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein).). Die ABTM Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag unddes Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 14.08.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23901 Maas & Roos AG, Hilpoltstein (Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein). Die ABTM Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages v…
Maas & Roos AG, Hilpoltstein (Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein). Die ABTM Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Neueintragungen
HRB 23901 Maas & Roos AG, Hilpoltstein (Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein). Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Handel mit Kunststofferzeugnissen jeder Art, insbe…
Maas & Roos AG, Hilpoltstein (Lohbachstraße 16, 91161 Hilpoltstein). Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Handel mit Kunststofferzeugnissen jeder Art, insbesondere für Zwecke der Lichtwerbung, sowie die Herstellung und der Handel mit Metallteilen und elektrischen Installationen für diese Zwecke. Grundkapital: 60.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Burrak, Alexander, Schwabach, *XX.XX.XXXX; von der Grün, Alexander, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Maas & Roos Lichtwerbung GmbH mit dem Sitz in Hilpoltstein (Amtsgericht Nürnberg HRB 223).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.