HRB 35027

MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neumarkt i.d.OPf.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
22.05.2023
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Onlinehandel mit Fahrradteilen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 1404/21 · MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1404/21
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35027
IN 1404/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -

Die Insolvenzverwalter Rechtsanwalt König und Rechtsanwalt Raab haben jeweils die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden. Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, hierzu bis 05.11.2026 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1404/21 · MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1404/21
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35027
IN 1404/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1404/21 · MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1404/21
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35027
IN 1404/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -
1) Rechtsanwalt König Jochen, Hallstraße 9, 90762 Fürth, Gz.: 21/000989 se
- vormaliger Insolvenzverwalter -
2) Rechtsanwalt Dr. Raab Alexander, Hallstraße 9, 90762 Fürth, Gz.: 21/000989 se
- neuer Insolvenzverwalter -

Beschluss:

1. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen König wird aus wichtigem Grund aufgrund eigenen Antrags aus dem Amt als Insolvenzverwalterin entlassen, § 59 Abs. 1 InsO.
2. Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab, Hallstraße 9, 90762 Fürth, wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt König hat mit Schreiben vom 18.11.2025 gebeten, ihn vom gegenständlichen Verfahren aus persönlichen Gründen zu entbinden.
Der neu bestellte Insolvenzverwalter ist zur Übernahme des Amtes geeignet und hat sein Einverständnis erklärt.
Die Gläubigerversammlung wurde zum beabsichtigtem Wechsel des Insolvenzverwalters angehört. Es wurden keine Einwände erhoben bzw. Anträge gestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1404/21 · MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1404/21
Wirksam am
24.11.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35027
IN 1404/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 18.11.2025 hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen König einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt aus wichtigem Grund gestellt.

Es ist beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Jochen König aus dem Amt als Insolvenzverwalter zu entlassen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab als neuen Insolvenzverwalter zu bestellen.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab hat sich bereit erklärt, das Amt des Insolvenzverwalters zu übernehmen und ist zur Übernahme des Amtes geeignet.

Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.12.2025 zum beabsichtigten Wechsel des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen und die mögliche Wahl eines anderen Insolvenzverwalters zu beantragen. Sollte ein anderer Insolvenzverwalter vorgeschlagen werden, wäre darüber in einer Gläubigerversammlung abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1404/21 · MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1404/21
Wirksam am
18.03.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35027
IN 1404/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon), geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, thailändisch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am 06.04.2022 um Zustimmung zu folgenden neben den bereits mit Eröffnungsbeschluss veröffentlichen Punkten:

|das bisherige Sonderkonto bei d. UniCredit Bank-HypoVereinsbank, IBAN: DE14 7622 0073 0032 1866 96, BIC: HYVEDEMM419 soll als Hinterlegungskonto gemäß § 149 Abs. 2 InsO genehmigt werden;

|die Gläubigerversammlung stimmt dem Vertrag mit Herrn Catalin Ionut Chis vom 01.02.2022 über die Übertragung des Geschäftsbetriebs im Ganzen entsprechend § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 InsO zu.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35027 HRB 35027: MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Neumarkt i.d.OPf., Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.02.2022 …
HRB 35027: MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Neumarkt i.d.OPf., Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.02.2022 (Az. IN 1404/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1404/21 · MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1404/21
Wirksam am
01.02.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35027
IN 1404/21

In dem Verfahren über den Antrag

der vivida bkk, vertreten durch d. Vorstand, Spittelstraße 50, 78056 Villingen-Schwenningen, Gz.: 90186822
- antragstellende Gläubigerin -

und dem Eigenantrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon), geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, thailändisch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Der Onlinehandel mit Fahrradteilen.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen König
Hallstraße 9, 90762 Fürth
Telefon: +49(911)76675-0
Telefax: +49(911)76675-29
Email: fuerth@rechtsanwalt-raab.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.03.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 06.04.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Bereits bekannte bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
A) Der Insolvenzverwalter bleibt beibehalten.
B) Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt.
C) Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 InsO der
freihändigen Veräußerung der Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, auch
im Rahmen einer übertragenden Sanierung, gegebenenfalls auch an besonders
Interessierte im Sinne des § 162 InsO, zu.
D) Der Einstellung des Geschäftsbetriebs wird zugestimmt.
E) Die Gläubigerversammlung erteilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO höchstvorsorglich die
Zustimmung, Rechtsstreite zu führen bzw. Vergleiche im Sinne des
§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu schließen, soweit dies im Laufe der Abwicklung des
Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Dies gilt insbesondere für eventuelle
Anfechtungsstreitigkeiten, Ansprüchen gegen die Gesellschafter und Geschäftsführer
sowie im Rahmen des Forderungseinzuges.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 06.04.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag der vivida ist am 22.11.2021 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Der Eigenantrag ist am 30.11.2021 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35027 HRB 35027: MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Neumarkt i.d.OPf., Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR …
HRB 35027: MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Neumarkt i.d.OPf., Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 4.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 35027 HRB 35027: MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Neumarkt i.d.OPf., Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2018. Geschäftsanschrift: …
HRB 35027: MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Neumarkt i.d.OPf., Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2018. Geschäftsanschrift: Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Gegenstand des Unternehmens: Der Onlinehandel mit Fahrradteilen. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eilles, Surath, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.