HRB 324
M. Westermann & Co. GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Arnsberg
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Registerdaten
- Sitz
- Arnsberg
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- M. Westermann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Arnsberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 21 IN 166/23 · M. Westermann & Co. GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 166/23
- Wirksam am
- 06.12.2024
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 324
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 324 eingetragenen M. Westermann & Co. GmbH, Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33, 59759 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Vorläufiger Sachwalter:
Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X € X €
Endbetrag X €
X
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.03.2024 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 4.362.926,61 €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 136.234,39 €.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach 81.740,63 €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 20.435,16 € zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 3.612,00 €.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 85 % und damit auf den Betrag von 115.799,23 € gerechtfertigt.
Erhöhend zu berücksichtigen ist unter anderem die Betriebsfortführung. Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Insolvenzeröffnungsverfahrens von der eigenverwaltenden Schuldnerin unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters uneingeschränkt mit 77 Mitarbeitern für drei Monate fortgeführt. Es erfolgte ein umfassende Einbindung des vorl. Sachwalters mit mindestens wöchentlichen persönlichen Treffen, wo u. a. die Finanzplanung sowie die weiteren strategischen und operativen Themen der Betriebsführung thematisiert wurden. Ebenso war die Überwachung der Insolvenzgeldvorfinanzierung und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes als zuschlagserhöhend anzusehen, sodass ein Erhöhung von 40 % als angemessen angesehen wird.
Für den M&A-Prozess wurde ein Zuschlag von 25 % beantragt und festgesetzt, da die umfassende Begleitung im Sanierungsprozess nachvollziehbar und detailliert aufgeführt wurde.
Bezüglich der intensiven Zusammenarbeit mit (vorläufigen) Gläubigerausschuss und den regelmäßig stattfindenden Sitzungen ist der beantragte Zuschlag in Höhe von 10 % ebenfalls angemessen.
Im Wege der Gesamtbetrachtung wurde ein moderate Reduzierung der möglichen Zuschläge von 75% auf 70% vorgenommen.
Der beantragte Zuschlag in Höhe vom 85 % war antragsgemäß festzusetzen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.10.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Die entstandenen Auslagen sind vom dem vorläufigen Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 eingesehen werden.
21 IN 166/23
Amtsgericht Arnsberg, 05.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 166/23 · M. Westermann & Co. GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 166/23
- Wirksam am
- 05.03.2024
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 324
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 324 eingetragenen M. Westermann & Co. GmbH, Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33, 59759 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf,
vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln,
ist am 01.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
21 IN 166/23
Amtsgericht Arnsberg, 04.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 166/23 · M. Westermann & Co. GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 166/23
- Wirksam am
- 01.03.2024
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 324
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 324 eingetragenen M. Westermann & Co. GmbH, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Prof. Dr. Dirk Andres, Benningsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 30.11.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Volksbank Sauerland eG, vertreten durch Frau Ulrike Kleemann oder Herrn Michael Faßbender, Oststraße 19-23, 57392 Schmallenberg,
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Herrn Thomas Becker oder Herrn Michael Schreiber mit Einzelvertretungsbefugnis, Hansastraße 33, 32049 Herford und
Dr. Carsten Müller Seils, Kirchweg 96, 50858 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 14.05.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 166/23
Arnsberg, 01.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 166/23 · M. Westermann & Co. GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 166/23
- Wirksam am
- 30.11.2023
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 324
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 324 eingetragenen M. Westermann & Co. GmbH, Bahnhofstraße 205 , 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Egbert Neuhaus, Mühlenberg 33, 59759 Arnsberg
wird angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon: 02931/8482280, Fax: 0293246529299@fax.nrw.de bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen zwei Monaten vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Es wird gem. § 270c Abs.3 S.1 i.V.m. § 21 Abs.1 S.1 InsO angeordnet, dass Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne von § 266a StGB während des Insolvenzeröffnungsverfahrens nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen.
21 IN 166/23
Amtsgericht Arnsberg, 30.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 324 HRB 324: M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg. Prokura erloschen: Hoffmann, Anja, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 324 HRB 324: M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg. Prokura erloschen: Hillmers, Sven, Arnsberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen …
HRB 324 HRB 324:M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg.Nach Namensänderung Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Anja, Arnsberg, *…
HRB 324 HRB 324:M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg.Prokura erloschen: Gräbke, Wilfried, Arnsberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen …
HRB 324 HRB 324:M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ohlmeyer, Petra, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 324 M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Becker, Alfred, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 324 M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg.Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2009 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nach Änderung der Vertretungsbef…
HRB 324 M. Westermann & Co. GmbH, Arnsberg, Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg.Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg. Prokura erloschen: Klene, Heinz, Wickede-Echthausen. Gesamtprokura gemeinsam mit e…
HRB 324 M. Westermann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Arnsberg (Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg). Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrag…
HRB 324 M. Westermann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Arnsberg (Bahnhofstraße 205, 59759 Arnsberg). Prokura erloschen: Klöckener, Friedel, Arnsberg.
HRB 324 M. Westermann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Arnsberg (Bahnhofstr. 205, 59759 Arnsberg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Quandt, Fabian, Löhne,…
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