HRB 31240

M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Castrop-Rauxel

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Castrop-Rauxel
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 252 IN 87/22 · M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 87/22
Wirksam am
06.05.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 31240
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 87/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31240 eingetragenen M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Sachsenstraße 30, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schwarz

wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.

252 IN 87/22
Amtsgericht Dortmund, 04.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 252 IN 87/22 · M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 87/22
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 31240
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 87/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31240 eingetragenen M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Sachsenstraße 30, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schwarz,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Gerd Mensendiek, Karl-Zahn-Straße 11, 44141 Dortmund

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 16.563,20 EUR.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 1 - 3 InsVV.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 175 % gerechtfertigt.

Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie für die nach § 8 Abs. 3 S. 3 InsO übertragenen Zustellungen festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218, eingesehen werden.

252 IN 87/22
Amtsgericht Dortmund, 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 252 IN 87/22 · M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 87/22
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Dortmund, HRB 31240
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 87/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31240 eingetragenen M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Sachsenstraße 30, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schwarz

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 30) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

252 IN 87/22
Amtsgericht Dortmund, 16.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 252 IN 87/22 · M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 87/22
Wirksam am
08.04.2025
Registerbezug
Dortmund, HRB 31240
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 87/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31240 eingetragenen M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Sachsenstraße 30, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schwarz

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 27 bis Nr. 29 werden einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

252 IN 87/22
Amtsgericht Dortmund, 03.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 252 IN 87/22 · M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 87/22
Wirksam am
19.06.2024
Registerbezug
Dortmund, HRB 31240
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 87/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31240 eingetragenen M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Sachsenstraße 30, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schwarz

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.

252 IN 87/22
Amtsgericht Dortmund, 18.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 252 IN 87/22 · M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 87/22
Wirksam am
24.03.2023
Registerbezug
Dortmund, HRB 31240
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 87/22

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31240 eingetragenen M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Sachsenstraße 30, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schwarz,

Geschäftszweig: Dachdeckerarbeiten und alle dazu gehörenden Nebenarbeiten

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.03.2023, um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.11.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Gerd Mensendiek, Karl-Zahn-Straße 11, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/10621090, Fax: 023110621092.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 22.05.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.04.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

252 IN 87/22
Dortmund, 20.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 31240 HRB 31240: M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Castrop-Rauxel, Sachsenstr. 30, 44579 Castrop-Rauxel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2019. Geschäftsanschrift:…
HRB 31240: M.Schwarz-Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Castrop-Rauxel, Sachsenstr. 30, 44579 Castrop-Rauxel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2019. Geschäftsanschrift: Sachsenstr. 30, 44579 Castrop-Rauxel. Gegenstand: Dachdeckerarbeiten und alle dazu gehörenden Nebenarbeiten. Stammkapital: 900,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schwarz, Michael, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.