HRB 49012

M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Seligenstadt

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Registerdaten

Sitz
Seligenstadt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt (Az. IN 54/18) vom 28.06.2018 ist über das Vermö…
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt (Az. IN 54/18) vom 28.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 54/18 · M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 54/18
Wirksam am
28.06.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49012
IN 54/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Gz.: 116
/ 106 / 05836 EB772
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den
Liquidator Siebert Bernd, geboren am XX.XX.XXXX, Marktgasse 8, 97769 Bad
Brückenau
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 49012
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HSB Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Dessauer Straße 5, 06366
Köthen, Gz.: 5584-18
Geschäftszweig: Durchführung von Busfahrten

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 28.06.2018 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +049(911)9512850
Telefax: +049(911)95128510
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.09.2018 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.09.2018,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.02.2018 beim Insolvenzgericht Schweinfurt eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 28.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquida…
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Personenbezogene Daten geändert, nun: Liquidator: Siebert, Bernd, Obertshausen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR u…
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 1.006,00 EUR.
Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR u…
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 1.005,00 EUR.
Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR u…
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 1.003,00 EUR.
Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Kleine Rathausgasse 9, 63500 Seligenstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau.
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Kleine Rathausgasse 9, 63500 Seligenstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marktgasse 8, 97769 Bad Brückenau.
Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Dudenhöfer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Geschäftsanschrift: Kleine Rathausgasse 9, 63500 Seligenstadt.
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Dudenhöfer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Geschäftsanschrift: Kleine Rathausgasse 9, 63500 Seligenstadt.
Veränderungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Dudenhöfer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00…
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Dudenhöfer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 1.001,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 49012 HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Dudenhöfer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2008 Die Gesellsc…
HRB 49012: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt, Dudenhöfer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Darmstadt (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 87523) nach Seligenstadt beschlossen. Geschäftsanschrift: Dudenhöfer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Gegenstand: die Vorbereitung, Planung, Organisation und Durchführung von Busfahrten im Reise- und Linienverkehr sowie Sonder- und Spezialfahrten, Vermietung von Kleinbussen und Reisebussen an Dritte zur Durchführung solcher oder ähnlicher Fahrten. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Siebert, Bernd, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.