HRB 96647

M & S Immobilien GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gelnhausen

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Registerdaten

Sitz
Gelnhausen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 480/24 · M & S Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 480/24
Wirksam am
16.09.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 96647
Geschäfts-Nr.: 70 IN 480/24 Am 27.07.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin),. wird der auf den 09.10.2026 terminierte Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, aufgehoben und stattdessen wird das Verfahren mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Donnerstag, 22.10.2026, 09:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 27.07.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 480/24 · M & S Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 480/24
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 96647
70 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 28.07.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hanau, 29.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 480/24 · M & S Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 480/24
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 96647
Geschäfts-Nr.: 70 IN 480/24 Am 27.07.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 04.09.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 09.10.2026 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 27.07.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 480/24 · M & S Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 480/24
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 96647
Az.: 70 IN 480/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), ist am 31.10.2025 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 02.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 480/24 · M & S Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 480/24
Wirksam am
31.10.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 96647
Az.: 70 IN 480/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 31.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96647 HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kremp´sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen.
HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kremp´sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen.
Veränderungen
HRB 96647 HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sterzer, Eugen, Fuldabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sterzer, Eugen, Fuldabrück, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 96647 HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Engler, Alexandra, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Engler, Alexandra, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 96647 HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2013, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung v…
HRB 96647: M & S Immobilien GmbH, Gelnhausen, Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2013, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Fuldabrück (bisher Amtsgericht Kassel HRB 16069) nach Gelnhausen beschlossen. Geschäftsanschrift: Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen. Gegenstand: Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Renovierung, Sanierung erworbener Objekte, die Vergabe entsprechender Aufträge an Dritte, die Akquisition von Investoren und ähnlichem, Bauherr für eigene oder fremde Rechnung; Baubetreuer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Martens, Olga, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Sterzer, Eugen, Fuldabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Engler, Alexandra, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.