HRB 59786

m.o.s. Projekt Plan GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70g IN 94/25 · m.o.s Projekt Plan GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70g IN 94/25
Wirksam am
24.11.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59786
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 94/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59786 eingetragenenm.o.s. Projekt Plan GmbH, Frankfurter Straße 720 - 726, 51145 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Heuser, Brunnenstr. 5, 56593 Bürdenbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.11.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 eingesehen werden.

70g IN 94/25
Amtsgericht Köln, 24.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70g IN 94/25 · m.o.s Projekt Plan GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70g IN 94/25
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59786
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 94/25

Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59786 eingetragenen m.o.s. Projekt Plan GmbH, Frankfurter Straße 720 - 726, 51145 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel-Fernando Nikola,

Geschäftszweig: Projektentwicklung und Projektsteuerung von Bauvorhaben sowie das An- und Verkaufen von Immobilien zum Zwecke der Sanierung.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 06.05.2025 eingegangenen weiteren Antrags einer Gläubigerin..
Zugleich werden die Verfahren 70g IN 94/25 und 70g IN 116/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Alexander Römer, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln, Telefon: 0221 33636 700, Fax: 0221 33636 799.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 01.12.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70g IN 94/25
Amtsgericht Köln, 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70g IN 94/25 · m.o.s. Projekt Plan GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70g IN 94/25
Wirksam am
10.06.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59786
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 94/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59786 eingetragenen m.o.s. Projekt Plan GmbH, Frankfurter Straße 720 - 726, 51145 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Heuser, Brunnenstr. 5, 56593 Bürdenbach

Geschäftszweig: Projektentwicklung und Projektsteuerung von Bauvorhaben sowie das An- und Verkaufen von Immobilien zum Zwecke der Sanierung.

ist am 10.06.2025, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Römer, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70g IN 94/25
Amtsgericht Köln, 10.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 59786 HRB 59786: m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Siegburger Straße 149, 50679 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 720-726, 51145 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Depner, Michael, Köln, *XX.X…
HRB 59786: m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Siegburger Straße 149, 50679 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 720-726, 51145 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Depner, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Heuser, Leo, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59786 HRB 59786: m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Siegburger Straße 149, 50679 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüss…
HRB 59786: m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Siegburger Straße 149, 50679 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Silling, Olaf, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 59786 m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Siegburger Straße 149, 50679 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Depner, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit…
m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Siegburger Straße 149, 50679 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Depner, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59786 m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Grevenbroicher Straße 52, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 22.06.2010 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in…
m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln, Grevenbroicher Straße 52, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 22.06.2010 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. 1 zu ändern sowie. den Gesellschaftsvertrag in § 6 Abs. 3 (Gesellschafterversammlungen) und § 7 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern und neu zu fassen. Neue Geschäftsanschrift: Siegburger Straße 149, 50679 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektentwicklung und Projektsteuerurg von Bauvorhaben sowie das An- und Verkaufen von Immobilien zum Zwecke der Sanierung, Modernisierung und/oder der Teilung im Sinne des WEG sowie die Verwaltung eigener Immobilien. Des Weiteren ist der Zweck der Gesellschaft die Beratung um die lmmobilie, die lmmobilienverwaltung und Generalübernehmertätigkeit sowie die Übernahme von Abbruch-, Hoch-, und Tiefbauarbeiten. Alle vorgenannten Tatigkeiten sind jedoch nur Unternehmensgegenstand, soweit hierzu etwaige gesetzlich erforderliche Genehmigungen vorliegen oder es keiner solchen Genehmigungen bedarf. Nicht mehr Geschäftsführer: Stentenbach, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Silling, Olaf, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 59786 m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln (Grevenbroicher Straße 52, 50829 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwi…
m.o.s. Projekt Plan GmbH, Köln (Grevenbroicher Straße 52, 50829 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung und Projektsteuerung von Bauvorhaben sowie das An- und Verkaufen von Immobilien zum Zwecke der Sanierung, Modernisierung und/oder der Teilung im Sinne des WEG sowie die Verwaltung eigener Immobilien. Des Weiteren ist der Zweck der Gesellschaft die Beratung um die Immobilie, die Immobilienverwaltung und Generalübernehmertätigkeit. Alle vorgenannten Tätigkeiten sind jedoch nur Unternehmensgegenstand, soweit hierzu etwaige gesetzlich erforderliche Genehmigungen vorliegen oder es keiner solchen Genehmigungen bedarf. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stentenbach, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.