HRB 3036
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rathenow
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Registerdaten
- Sitz
- Rathenow
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 16.09.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Mönning, Feser u. Partner / RA Dr. Zimmermann, Emser Straße 9, 10719 Berlin -
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
1. Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Forderungsverkauf betreffend Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Gesellschafter Matthias und Sabine Müller an die Volker Gonschorek & Co. GmbH zu einem Kaufpreis von 50.000,00 € (zzgl. Eines Ergänzungskaufpreises in Höhe der Hälfte etwaiger weiterer Netto-Erlöse)
2. Soweit keine Zustimmung zum Forderungsverkauf erfolgt, dann Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit den Eheleuten Müller mit einer Vergleichszahlung i. H. v. 40.000,00 €.
auf Mittwoch, 07.10.2026, 9:30 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 15. September 2026, 6.60 IN 197/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 19.12.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wird der mit Beschluss vom 25.11.2025
auf Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 festgesetzte Termin zur besonderen Gläubigerversammlung mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur vergleichsweisen Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den geschäftsführenden Gesellschafter Matthias Müller und die Gesellschafterin Sabine Müller durch Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 35.000,00 €
ersatzlos aufgehoben.
Amtsgericht Potsdam, 18. Dezember 2025, 6.60 IN 197/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 25.11.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur vergleichsweisen Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den geschäftsführenden Gesellschafter Matthias Müller und die Gesellschafterin Sabine Müller durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 35.000,00 €
auf Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum o. g. Vergleich als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 25. November 2025, 6.60 IN 197/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 13.08.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.12.2023 bis zum 07.02.2024 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens beträgt 604.006,07 €. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 71 % für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 197/23, Amtsgericht Potsdam, 11. August 2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 16.01.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
hat der Verwalter am 30.12.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 15. Januar 2025, 6.60 IN 197/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 08.03.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P)
wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 27.03.2024, 09.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 wie folgt ergänzt:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Geschäftsbetriebes unter Übernahme aller Beschäftigungsverhältnisse zu einem Kaufpreis von zumindest 87.000,00 €. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vertrag als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 07. März 2024, 6.60 IN 197/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 08.02.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Müller
Geschäftszweig: Vertrieb von Arbeitsschutzbekleidung, sonstiger Kleidung, verwandter
Artikel und Zubehör
HRB 3036 P
wird auf den am 04.12.2023 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 27.03.2024, um 09:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justiz-Zentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 08. Februar 2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 197/23 · M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 197/23
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 3036
6.60 IN 197/23 (Geschäftsnummer)
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Müller
wird heute, um 12.40 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt. Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Gegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten und ihnen abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten, insbesondere Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuholen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 21 Abs.1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4 InsO, 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Potsdam, den 06. Dezember 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3036 P HRB 3036 P: M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Rathenow, Schwedendamm 1 A, 14712 Rathenow. Inländische Geschäftsanschrift lautet: Schwedendamm 1 A, 14712 Rathenow. Prokura: Müller, Sabine, *XX.XX.XXXX, Mil…
HRB 3036 P M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Rathenow (Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow). Der Wohnort des Geschäftsführers ist geändert. Geschäftsführer: Müller, Matthias, *XX.XX.XXXX, Milower Land; mit der Befugnis…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.