HRB 6156

M. & M. Müller GmbH

Amtsgericht Fulda · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Künzell
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.04.2020
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Müller

Künzell

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-07

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

ist die Ausführung von Logistikarbeiten, Transporten, Kurierfahrten und hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Dienstleistungen. Weiterer Unternehmensgegenstand ist der Betrieb von Systemgastronomie und Lieferservice.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 3/20 · M. & M. Müller GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
91 IN 3/20
Wirksam am
14.04.2020
Registerbezug
Fulda, HRB 6156
Aktenzeichen: 91 IN 3/20

In dem Insolvenzverfahren M. & M. Müller GmbH, Vogelsbergstraße 13, 36093
Künzell (AG Fulda, HRB 6156), vertr. d.: Michael Müller, (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Fulda, 14.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6156 HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 91 IN 3/20 · M. & M. Müller GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
91 IN 3/20
Wirksam am
09.04.2020
Registerbezug
Fulda, HRB 6156
Amtsgericht Fulda 09.04.2020

- Insolvenzgericht -

91 IN 3/20

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

M. & M. Müller GmbH, Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell (AG Fulda, HRB 6156),

vertreten durch:

Michael Müller, (Geschäftsführer),

wird heute, am 09.04.2020 um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am
19.01.2020 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung
(InsO) eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR,
Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61
/ 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

1. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 04.06.2020,

2. dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (schriftlicher Prüfungstermin) wird
angeordnet:

Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten
werden durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger
gegen angemeldete Forderungen wird bis zum

16.07.2020

gesetzt. Erklärungen, die danach bei dem Insolvenzgericht eingehen, werden
nicht mehr berücksichtigt. Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der
gesetzten Frist nicht schriftlich widersprochen wird, gelten als
uneingeschränkt festgestellt (§ 178 Abs. 1 S. 1 InsO). Ein Widerspruch der
Schuldnerin steht der Feststellung einer Forderung nach § 178 Abs. 1 S. 2 InsO
nicht entgegen.

Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.06.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (16.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Bis zu diesem Stichtag 16.07.2020 müssen schriftlich bei Gericht eingegangen
sein:

Anträge über

a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO,

e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur
Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO),

h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen
Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO.

Nach Stellung etwaiger Anträge prüft das Gericht die Aufhebung des
schriftlichen Verfahrens und die Einberufung einer Gläubigerversammlung.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung dieses Beschlusses gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Der Schuldnerin wird aufgegeben, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über
ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und deren künftige Veränderung
(beispielsweise Wechsel des Arbeitsplatzes, Erwerb neuen Vermögens, neuer
Forderungen und Gegenstände usw.) zu erteilen und ihn ungefragt zu
unterrichten, § 97 Abs. 1 u. 2 InsO.

Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem
Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der
Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen
nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der
Veröffentlichung gelöscht.

Gründe:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 07.04.2020.

Die Verbindlichkeiten betragen danach ca. 180.100,00 €.

Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren
und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt
werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 7.718,87 € (inkl. Sonderaktiva).
Sie reicht aus, die Verfahrenskosten zu decken.

Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848)
international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen
Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt, bzw.
ausgeübt hat. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden sein
könnten.

Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes
Vermögen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden.

Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden,
dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Stock

Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 3/20 · M. & M. Müller GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
91 IN 3/20
Wirksam am
04.02.2020
Registerbezug
Fulda, HRB 6156
Amtsgericht Fulda 04.02.2020

- Insolvenzgericht -

91 IN 3/20

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

M. & M. Müller GmbH, Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell (AG Fulda, HRB 6156),

vertreten durch:

Michael Müller, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 04.02.2020 um 14:00 Uhr
beschlossen:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther &
Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041
Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail:
fulda@floether-wissing.de bestellt.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der
vertraglichen Abreden Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
sowie eingehende Gelder auf ein Treuhandkonto (Sonderkonto) einzuziehen. Die
Antragstellerin darf insoweit nicht mehr über die Bankguthaben verfügen und
Forderungen nicht mehr einziehen.

Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. Direkte Zahlungen an die
Antragstellerin werden verboten.

4. Der Antragstellerin wird insbesondere auch verboten, ohne Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges
Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die gemäss § 23 Abs. 1 Satz 2 u. 3 InsO vorzunehmenden Zustellungen
durchzuführen.

6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO:

a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;

ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen,
soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine
erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden.

b) prüfen, ob das Vermögen der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens
decken wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts - und Wohnräume
der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit
dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm

· ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet,
unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte,
Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),

· je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen
Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten
bzw. Forderungen sowie des Grundes (z.B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),

vorzulegen.

Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit
dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dies
zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält, § 98 Abs. 1
InsO. Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird
hingewiesen, § 156 Strafgesetzbuch.

Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Sachverständigen.

Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.

Es handelt sich um einen laufenden Betrieb, bzw. kürzlich eingestellten
Betrieb, mit zu sichernden Vermögenswerten. Zur Sicherung der Masse ist
damit die Anordnung dieser Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig. Wegen der
Einzelheiten wird auf den einleitenden Bericht des/der Sachverständigen Bezug
genommen.

Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848)
international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen
Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt, bzw.
ausgeübt hat. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden sein
könnten.

Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes
Vermögen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist jedoch nur, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt
ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der
Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Stock

Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6156 HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) …
HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Neuer Gegenstand: ist die Ausführung von Logistikarbeiten, Transporten, Kurierfahrten und hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Dienstleistungen. Weiterer Unternehmensgegenstand ist der Betrieb von Systemgastronomie und Lieferservice.
Veränderungen
HRB 6156 HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Gründeweg 15a, 36093 Künzell. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell.
HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Gründeweg 15a, 36093 Künzell. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Vogelsbergstraße 13, 36093 Künzell.
Veränderungen
HRB 6156 HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Gründeweg 15a, 36093 Künzell. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Sonja, Künzell, *XX.XX.XXXX.
HRB 6156: M. & M. Müller GmbH, Künzell, Gründeweg 15a, 36093 Künzell. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Sonja, Künzell, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6156 HRB 6156:M. & M. Müller GmbH, Künzell, Im Langen Streich 9a, 36093 Künzell.Geschäftsanschrift: Gründeweg 15a, 36093 Künzell. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Matthias, Künzell, *XX.XX.XXXX. Bestellt als G…
HRB 6156:M. & M. Müller GmbH, Künzell, Im Langen Streich 9a, 36093 Künzell.Geschäftsanschrift: Gründeweg 15a, 36093 Künzell. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Matthias, Künzell, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Sonja, Künzell, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 6156 M. & M. Müller GmbH, Künzell, Im Langen Streich 9a, 36093 Künzell. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.3.2012. Geschäftsanschrift: Im Langen Streich 9a, 36093 Künzell. Gegensta…
M. & M. Müller GmbH, Künzell, Im Langen Streich 9a, 36093 Künzell. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.3.2012. Geschäftsanschrift: Im Langen Streich 9a, 36093 Künzell. Gegenstand: Ausführung von Logistikarbeiten, Transporten, Kurierfahrten und hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Michael, Künzell, *XX.XX.XXXX; Müller, Matthias, Künzell, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.